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Die enormen Kostenbelastungen zeigen Wirkung und zwingen die im Bereich Sonderabfallwirtschaft engagierten Unternehmen zum Gegensteuern.

Die privatwirtschaftliche Sonderabfallwirtschaft ermöglicht die rasche und zuverlässige Entsorgung aller anfallenden gefährlichen Abfälle. Immerhin sind 407 der gelisteten 839 Abfallarten als gefährlich eingestuft. Damit umfasst die Sonderabfallentsorgung einen sehr großen Mengenstrom bei der Abfallentsorgung - auch wenn sich dieser Mengenstrom in sehr viele unterschiedliche Teilströme aufgliedert. Diese gefährlichen Abfälle decken eine große Stoffbreite ab und bergen ein enormes Ressourcenpotenzial für die Wirtschaft. So sorgen unserer Unternehmen einerseits dafür, dass Schadstoffe zuverlässig beseitigt werden und generieren zusätzlich Wertstoffe für die Kreislaufwirtschaft.

Die schwierige wirtschaftliche Lage macht sich jedoch auch in der Sonderabfallbranche zunehmend bemerkbar. Die Produktion in Industrie und Gewerbe verändert sich fortlaufend und dies hat große Auswirkungen auf die Art und Zusammensetzung der Sonderabfälle. Die Aufbereitung der gefährlichen Abfälle muss diesem Wandel ständig angepasst werden. Gleichzeitig sehen sich die Unternehmen der Branche einem enormen Kostendruck von mehreren Seiten ausgesetzt.

Das betrifft sowohl den Transportbereich wie auch die aufwändige Anlagentechnik. Daher sind die Sonderabfallunternehmen von den enormen Preissteigerungen im Energiesektor besonders betroffen. Aber auch die Kosten für den Austausch von Ersatzteilen, für Strom und Anlagenwartungen haben sich fast verdoppelt. Darüber hinaus erhöhen sich auch die Preise für die Beseitigungsanteile der Sonderabfallentsorgung. Das betrifft die Entsorgungskosten in den Müllverbrennungsanlagen genauso wie die Deponierung.

Nicht zu unterschätzen sind auch die finanziellen Folgen der beständig vom Gesetzgeber vorgenommenen Verschärfungen der Auflagen für das Aufbereiten und Verwerten von Sonderabfällen. Überdies steht eine umfassende Erhöhung der Mautgebühren ab dem 01.12.2023 an. Die Mautgebühren setzen sich bislang aus den Kosten für die Infrastruktur, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung zusammen. Hinzu kommt nun als weiterer Mautteilsatz ein CO2-Aufschlag. Dieser besteht aus 200,00 Euro pro Tonne CO2. Je nach Art des Fahrzeuges führt dies zu einer Verdopplung der bisherigen Mautgebühren.

Außerdem müssen die Unternehmen stark gestiegen Personalkosten verkraften. Die inflationsbedingten Gehälteranpassungen schlagen hier deutlich zu Buche. Aber auch der Wettbewerb um Fachkräfte hat sich enorm verschärft. Hier kann nur dasjenige Unternehmen bestehen, das Sondervergütungen vornimmt. Durch ständige steigende gesetzliche Anforderungen sind überdies hohe Bürokratiekosten zu bewältigen – auch dies bedeutet, dass zusätzliches Verwaltungspersonal eingestellt werden muss.

Bei dieser Ausgangssituation ist es den Branchenunternehmen nach Auffassung des bvse-Fachverbands Sonderabfallwirtschaft nicht mehr möglich, die Kosten abzupuffern. Die Unternehmen werden alles daran setzen, eventuell bestehende Effizienzreserven zu aktivieren, aber vielfach auch nicht umhinkommen, einen Teil der Kostensteigerungen an die Kunden weiterzureichen.

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