Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

Die Sonderabfallmenge nimmt seit Jahren kontinuierlich ab, so dass unter den Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen umgehen, ein starker Konkurrenzdruck herrscht. Hinzu kommt, dass in der Europäischen Union ein erhebliches Gefälle in den Umweltstandards für die umweltverträgliche Beseitigung und die schadlose Verwertung von Sonderabfällen besteht. Die im bvse organisierten Unternehmen in der Sonderabfallwirtschaft treten für eine Beseitigung der Andienungspflichten für Sonderabfälle und eine europaweite Harmonisierung der Rechtsvorschriften ein. Insbesondere die Anforderungen an die Verwertung von Sonderabfällen in Abgrenzung zu den Beseitigungsverfahren sollten auf einem ökologisch angemessenen Niveau angeglichen werden. Der bvse fordert darüber hinaus deutschland- und europaweit einheitliche Transport- und Entsorgungsstandards von Sonderabfällen. Auch die unterschiedlichen Gebühren für die Sonderabfallentsorgung sollten bundesweit vereinheitlicht werden.

In den einzelnen Bundesländern sind in der Vergangenheit in den unterschiedlichsten Strukturen Sonderabfallgesellschaften entstanden, die eine umweltverträgliche Entsorgung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sicherstellen sollen. Nachdem im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der Vorrang der Verwertung von Abfällen vor der Beseitigung noch einmal deutlich herausgehoben wurde, sind solche Einrichtungen, die über Andienungspflichten und teilweise über Anschluss- und Benutzungszwang Abfälle zur Beseitigung generieren, nur noch eingeschränkt erforderlich. Sie führen in der Entsorgungswirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen und behindern die Entwicklung innovativer Verfahren. Auch der Entscheidungsspielraum der Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, denen die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Abfälle zugewiesen ist, wird damit erheblich eingeschränkt.

Andienungs- und Überlassungspflichten für Sonderabfälle in den Bundesländern sind nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus ist die Sonderabfallentsorgung in Deutschland durch umfangreiche Überwachungs- und Kontrollsysteme inzwischen überreglementiert. Daher sollte im Bereich der Sonderabfallwirtschaft eine Deregulierung und Vereinfachung von bürokratischen Nachweispflichten stattfinden, eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben zur Überwachung sowie eine Vereinheitlichung und Vereinfachung bei den Vollzugsregelungen. Die Regelungen für den Gefahrguttransport und für die Verbringung der Sonderabfälle müssen übersichtlich und einheitlich unter klarem Bezug zur AVV geregelt werden.

Mitglied werden Presse top

Wir benutzen lediglich technisch notwendige Sessioncookies, die das einwandfreie Funktionieren der Internetseite gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.