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Die Firma Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung GmbH & Co. KG darf jetzt bis zu 380 Tonnen festen, anorganischen Abfall pro Tag in der Feststoffkonditionierungsanlage in Gütersloh-Isselhorst behandeln. Die Bezirksregierung Detmold hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung dazu erteilt. Die Firma hatte die Erhöhung der Durchsatzmenge beantragt.

Die Pläne waren öffentlich ausgelegt und erörtert worden. Die Genehmigung der Bezirksregierung Detmold ermöglicht der Firma, den Durchsatz an Abfällen und Zuschlagstoffen von 260 Tonnen auf 380 Tonnen pro Tag zu erhöhen.

Die Steigerung wird durch eine Verlängerung der Laufzeit der Mischeranlage bei entsprechender Auslastung erreicht. Die Firma darf die Anlage täglich bis zu acht Stunden in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr betreiben. In der Anlage an der Gottlieb-Daimler-Str. in Gütersloh-Isselhorst werden im Wesentlichen Filterstäube, Rostkesselaschen und Metallhydroxidschlämme, ein auch als Filterkuchen bezeichneter Abfall aus der Abwasserreinigung, für die weitere Entsorgung behandelt.  

Die Anlage liegt in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Industriegebiet. Das Genehmigungsverfahren war mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden. Etwa 300 Einwendungen waren gegen das Vorhaben erhoben worden. Der Erörterungstermin fand am 20. Mai 2016 im Rathaus der Stadt Gütersloh statt. Einwender, Vertreter der Firma und der Bezirksregierung erörterten die Pläne. Die Einwender befürchteten im Wesentlichen eine Geruchsbelastung, die Erhöhung des Lastwagenverkehrs sowie Luftverunreinigungen durch den Betrieb der Anlage.

Weiterhin im Fokus standen Fragen der Sicherheit der Anlage im Hinblick auf Betriebsstörungen bei der Anlieferung und beim Betrieb der Silos, die in der Vergangenheit festgestellt worden waren.

Unternehmen kommt Forderungen nach

Die Firma hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um eine Freisetzung von Stäuben bei der Anlieferung oder Befüllung der Silos auszuschließen. Dazu zählen neuartige Kupplungen für die Befestigung der Schläuche an den Silofahrzeugen, eine doppelwandige Ausführung der Schläuche, die Installation einer automatischen Beregnungsanlage zur Staubniederschlagung im Schadensfall sowie eine neue Betriebsanweisung.

Die Prüfung des Genehmigungsantrages hatte zur Folge, dass die Firma verschiedene Gutachten in Auftrag geben oder überarbeiten musste. Dazu zählten die Ermittlung der Geruchsemissionen oder die gutachterliche Ermittlung der Störfallrelevanz der Anlage. Im Zuge der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen hat die Bezirksregierung zudem entschieden, dass die Anlage in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fällt. Dementsprechend wurden die aktuellen Änderungen der Störfallverordnung angewandt, die im Januar 2017 in Kraft getreten sind.

Quelle: Zimmermann-Gruppe

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