Das Bayerische Umweltministerium hat seinen Abfallwirtschaftsplan für den Zeitraum bis 2023 vorgelegt. Der bvse begrüßt ausdrücklich, dass sich der Abfallwirtschaftsplan Bayern zu dem bewährten System der Partnerschaft zwischen der öffentlichen und privaten Entsorgungswirtschaft bekennt.

Überarbeitungsbedarf sieht der Verband jedoch derzeit noch beim Umgang mit Sonderabfällen und Recyclingbaustoffen. Hier werde das Recycling noch nicht ausreichend gefördert und teilweise sogar erschwert, wie der bvse dem Umweltministerium in seiner Stellungnahme mitteilt.

 

Mehr Sonderabfälle verwerten – Überlassungspflicht nur für wirkliche Beseitigungsabfälle

Mit Sorge sieht der bvse die Entwicklung, dass in den letzten beiden Jahren in Bayern bisher als Verwertungsabfälle geführte Sonderabfälle vermehrt als überlassungspflichtige gefährliche Abfälle zur Beseitigung eingestuft werden, statt sie einem Recycling durch spezialisierte bayerische Unternehmen zugänglich zu machen. Aus Sicht des Verbandes widerspricht dies nicht nur der Wettbewerbsgleichheit, sondern auch dem vom bayerischen Gesetzgeber angestrebten Ziel, das Recycling zu fördern. Das große Potenzial der Betriebe in Bayern, die über hervorragende Recyclingtechniken für Sonderabfälle verfügen und diese als Sekundärrohstoffe wieder in die Kreislaufwirtschaft überführen, darf nicht durch eine fehlende Zugriffsmöglichkeit auf verwertbare Sonderabfälle gefährdet werden.

 

Der bvse fordert deshalb, den Abfallwirtschaftsplan Bayern klar am Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung auszurichten und auch die entsprechende Vollzugspraxis zu gewährleisten. Im Abfallwirtschaftsplan sollte festgehalten werden, dass bei gewerblichen Anfallstellen nur Sonderabfälle zur Beseitigung der landeseigenen Entsorgungsgesellschaft zu überlassen sind. Außerdem sollte sich die Überlassungspflicht nur auf solche gefährlichen Abfälle zur Beseitigung beziehen, für die dem landeseigenen Betrieb tatsächlich Entsorgungskapazitäten innerhalb Bayerns zur Verfügung stehen. Im Einzelnen sollte auch deutlicher klargestellt werden, dass gemischte Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (z.B. Gewerbe) keinesfalls überlassungspflichtig sind.

 

Recyclingbaustoffe: Verwendungsmöglichkeiten nicht allein von Grenzwerten abhängig machen

Die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen ist nach Ansicht des bvse nicht nur in Bayern noch stark ausbaufähig. Der Freistaat kann der Entwicklung hin zu mehr Ressourcenschonung Vorschub leisten, indem er im Abfallwirtschaftsplan einen angemessenen Interessensausgleich zwischen den Erfordernissen des Boden- und Wasserschutzes und den Belangen der Kreislaufwirtschaft vornimmt.

 

Der bvse gibt in seiner Stellungnahme zu bedenken, dass nicht in jedem Fall die Erreichung eines möglichst geringen Schadstoff-Grenzwertes notwendig ist, um den Schutz der Umwelt ausreichend gewährleisten zu können. So können beispielsweise Recycling- Baustoffe mit erhöhten Schadstoff-Grenzwerten unbedenklich als fest eingebundenes Straßenbaumaterial oder zum definierten technischen Einbau verwendet werden.