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Im Jahre 2022 war die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie, als auch von den Auswirkungen des immer noch andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen, erklärten die im bvse-Fachverband Textilrecycling tätigen Unternehmen.

Während die Sammelmengen von Alttextilien im Vergleich zum Zeitraum vor der Pandemie und nach dem Sammelhoch während der Pandemie leicht einfielen, führten die nun freien Sortierkapazitäten in den Sortierwerken zu einem Preiskampf um die verfügbare Sammelmenge. So konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen während sich Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch die drastisch erhöhten Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet sahen.

Der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung ist ein fortbestehendes Problem. Die massiv  gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert. Infolge anderer Materialzusammensetzungen sind die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter geworden. Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote.

In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland - auch für Alttextilien - verhängt. Der für die Branche existentiell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde dabei durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika weiterhin stark belastet.

Ausblick: Alttextilmarkt im Umbruch

Neue EU-Vorgaben werden sich auf Dynamik des Alttextilmarkts auswirken

Resultierend aus dem europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft aus dem Jahr 2020 und der von der EU-Kommission im März 2022 veröffentlichten Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien (Textilstrategie), wurden einige legislative Neuerungen angekündigt, welche die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern werden. Neben Plänen zu neuen verpflichtenden Ökodesign-Vorschriften für die textile Primär- und Sekundärindustrie, hat die geplante Integration eines EU-weiten Digitalen Produktpasses in den bestehenden EU-Markt die Alttextilbranche über das Jahr 2022 beschäftigt.

Im Jahr 2022 wurden darüber hinaus politische Initiativen zur Erarbeitung von Kriterien und zur Ausgestaltung eines einheitlichen Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility - EPR) für Textilien in Deutschland und der EU angestoßen. Die Kommission strebt im Rahmen der für das zweite Quartal des Jahres 2023 geplanten Überarbeitung der sogenannten Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) an, europaweite, harmonisierte Kriterien zur erweiterten Herstellerverantwortung zu erlassen.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus

Flankierend dazu gibt es auch in Deutschland Bestrebungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und des Umweltbundesamtes (UBA), ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu erarbeiten und ab dem Jahr 2025 einzuführen. Welche Auswirkungen ein solches System auf den Alttextilmarkt haben wird, ist von der Ausgestaltung dieses Systems abhängig.

In den kommenden Jahren ist ein Umbruch des Alttextilmarkts sowohl in politischer als auch in legislativer Hinsicht zu erwarten. Daher gilt es insbesondere, das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern weiterhin aufrecht zu erhalten und zu stärken.

Da es durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden  Mengen kommen wird, ist hier die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer in Hinblick auf eine Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. 

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