Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

1. Wie gehen Unternehmen vor, die illegal Altkleidercontainer aufstellen?

Illegal aufgestellte Container verschiedenster Organisationen tauchen immer wieder in ganz Deutschland auf, häufig wie über Nacht und besonders dann, wenn die Preise für Alttextilien auskömmlich sind. Illegale Sammler geben oftmals vor, für einen guten Zweck zu sammeln und täuschen so die Bürger. Wer wirklich hinter der Sammlung steckt, bleibt oftmals im Dunkeln, denn Kontaktangaben auf den Containern fehlen. Ist eine Telefonnummer angegeben, erreicht man hier oft nur einen Anrufbeantworter.

Nur die tragbaren Textilien werden abgegriffen. Was die illegal arbeitenden Sammler nicht gebrauchen können, bleibt oft auf Straßen und Plätzen zurück oder landet in den legalen Containern. Die Kosten für die Entsorgung bleiben dann an den Recyclingbetrieben oder Kommunen hängen. So schnell sie gekommen sind, verschwinden die Container oft auch wieder.

2. Welche Auswirkungen hat dieses Vorgehen?

Das Vorgehen illegaler Sammler hat viele negative Auswirkungen, z.B. für Bürger und Kommunen, die den Ärger mit den ungewollten Containern auf ihren Grundstücken und der Verschmutzung haben. Den Textilrecycling-Fachbetrieben, die für die ordnungsgemäße Verwertung von Altkleidern sorgen, werden Materialien entzogen. Das gefährdet ihre Existenz und die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Außerdem bleibt unklar, ob eine ordnungsgemäße Verwertung stattfindet. Ist das nicht der Fall, schadet das der Umwelt und Ressourcen gehen verloren. Ordentliche Textilrecycler sorgen dagegen auch für das Recycling bzw. die korrekte Entsorgung nicht mehr tragfähiger Bekleidung.

3. Worin unterscheidet sich das Vorgehen zwischen seriösen und unseriösen Altkleidersammlern?

Das bvse-Qualitätssiegel für das Textilrecycling gibt Kommunen und Bürgern eine klare Orientierung, wie sie seriöse von unseriösen Sammelunternehmen unterscheiden können. Dabei kommt es darauf an, dass die Sammlung gemäß § 18 KrWG angezeigt wurde und die Altkleidersammelbehälter nur auf Grundstücken aufgestellt werden, für die der Grundstückseigentümer eine ausdrückliche Erlaubnis ausgesprochen hat. Die regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Sachverständige gibt vor allem aber auch den Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Hinweis darauf, welchem Unternehmen sie ihre Altkleider anvertrauen können.

Die bvse-Qualitätssiegelträger sind neben der umweltgerechten Verwertung auch verpflichtet, ihre Kontaktdaten mit Firmenname, E-Mailadresse und Telefonnummer gut sichtbar auf den Altkleiderbehältern anzubringen. Bei illegalen Sammlern fehlt dies meist oder die Telefonnummer läuft ins Leere.

4. Was kann man gegen illegal aufgestellte Altkleidercontainer tun?

Der Grundstückseigentümer sollte die Einwurfklappe des Containers zukleben und mit einem Zettel oder Schild darauf hinweisen, dass es sich um eine illegale Sammlung handelt.

Außerdem sollte der Eigentümer versuchen, Kontakt zum Betreiber aufzunehmen und ihm eine kurze Frist zur Entfernung des Containers setzen. Sind keine Kontaktdaten auf dem Container, sollte man einen Zettel mit der Fristsetzung am Container anbringen und dies auf einem Foto dokumentieren. Läuft die Frist ab, kann der Eigentümer den Container beseitigen lassen, allerdings auf eigene Rechnung. Das Geld kann er dann später zurückfordern. Wenn bekannt ist, welche Organisation die Sammlung durchführt, sollte man die örtlichen Behörden darüber informieren. Denn: Eine Sammlung ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Wer das unterlässt, riskiert ein hohes Bußgeld.

>>> Siehe auch: bvse-Aktionsflyer gegen illegal aufgestellte Altkleidercontainer

Mitglied werden Presse top

Wir benutzen lediglich technisch notwendige Sessioncookies, die das einwandfreie Funktionieren der Internetseite gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.