Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ist ein Gremium, in dem die einzelnen obersten Umweltbehörden der Bundesländer zusammenkommen. Aktuell wird dort eine Novelle der Vollzugshilfe zur Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (M 31 A) diskutiert. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat sich der bvse mit einer Stellungnahme zu den geplanten Inhalten geäußert.
Wichtig ist dem bvse, dass seitens der Bundesländer Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden, die heute das Recycling behindern. Denn die privaten Entsorgungs- und Recyclingunternehmen haben in den vergangenen Jahren in Recyclingverfahren investiert und Märkte für die Vermarktung der Sekundärrohstoffe aus Altgeräten aufgebaut. Ihr Platz in einer industrienahen Rohstoffversorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung und sie sichern regionale Arbeitsplätze. Diese Rolle füllen sie gerne aus, sie können ihr aber nur nachkommen, wenn sie auch tatsächlich die Chance zur Bearbeitung der Stoffströme erhalten. Doch gerade darin besteht eines der größten Probleme, wie die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen. Ein nicht unbedeutender Anteil des Altgeräteanfalls kommt durch illegales Abgreifen erst gar nicht in den vorgesehenen Erstbehandlunganlagen an. Der bvse erwartet von den Ländern, dass illegale Sammlungen oder das Abgreifen durch nicht zugelassene Aufkäufer unterbunden wird.
Des Weiteren wird eine Wertstoffgewinnung immer noch durch eine unsachgemäße, weil nicht zerstörungsfreie Erfassung, unnötig erschwert. Die Erfassung ist der erste wesentliche Schritt entlang der Wertschöpfungskette des Recyclings. Sehr viel hängt davon ab, so auch der Erfolg der Schadstoffentfrachtung. Gleiche Wettbewerbsbedingungen durch gleiche Auflagen, Spielregeln und Kontrollen haben für die Unternehmen des bvse eine existenzielle Bedeutung. Der bvse erwartet in der Erfassung eine bessere Qualitätssicherung.
Hier zum Download:
Stellungnahme des bvse zum Entwurf der LAGA-Mitteilung M 31 A
Entwurf M 31 A