Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. warnt in einer Stellungnahme vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen des Entwurfs der Europäischen Kommission zur Liste der Nicht-OECD-Staaten.

Der Entwurf sieht vor, dass nichtgefährliche Metallschrotte bei fast allen Antragstellern von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Von 24 Staaten, die dies beantragt haben, sollen nur fünf berücksichtigt werden, ausschließlich EU-Beitrittskandidaten. Die übrigen 19 Staaten werden für nichtgefährliche Metallabfälle abgelehnt, 16 von ihnen jedoch für andere Abfallströme zugelassen.

Absatzmärkte fallen weg

„Wer den Export nichtgefährlicher Metallschrotte in nahezu alle Nicht-OECD-Staaten unterbindet, nimmt der europäischen Recyclingwirtschaft wichtige Absatzmärkte. Das hat gravierende Auswirkungen auf den Außenhandel und die Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten”, begründet bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock die in der bvse-Stellungnahme deutlich gemachte Ablehnung des EU-Entwurfes.

Betroffen wären vor allem mittelständische Unternehmen. Der bvse vertritt rund 1.100 überwiegend mittelständische Entsorgungs- und Recyclingbetriebe mit etwa 60.000 Beschäftigten. Für viele von ihnen ist der Verkauf aufbereiteter Metallschrotte an Abnehmer in Drittstaaten fester Bestandteil des Geschäftsmodells. "Es muss jedem bewusst sein, dass die Stahl- und Metallindustrie in Europa gar nicht die Verarbeitungskapazität für alle in Europa anfallenden Schrotte hat. Fällt die Möglichkeit weg, diese Überschüsse zu exportieren, sind sinkende Erlöse und Druck auf Investitionen und Arbeitsplätze in der Branche die unausweichliche Folge", warnt Rehbock.

Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft leiden mit

Auch klima- und rohstoffpolitisch sieht der Verband das Vorhaben kritisch. Drittstaaten, die Sekundärrohstoffe statt Primärrohstoffe für ihre Produktion einsetzen wollen, leisten einen Beitrag zur globalen Kreislaufwirtschaft und zur Ressourcenschonung. Dieser Anreiz gehe verloren, wenn der Zugang zu europäischem Metallschrott verwehrt werde.

In seiner Stellungnahme an die Kommission äußert bvse-Recycling Germany zudem auch erhebliche rechtliche Bedenken.

Keine Rechtsgrundlage für zusätzliche Hürden

Der bvse hält den Export-Ausschluss für die 19 Staaten nicht nur für einen gravierenden ökonomischen Fehler, sondern auch für rechtlich unzulässig. "Die Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 kennt nur eine Ausnahme: das Exportverbot für nichtgefährliche Kunststoffabfälle ab dem 21. November 2026. Für alle anderen Abfallströme gilt derselbe Prüfungsmaßstab", macht bvse-Justiziarin Annette Reber deutlich. Es gebe jeweils eine Einzelfallprüfung der konkreten Anlage, die durch ein Audit nach Artikel 46 vorgenommen werde. Dass der Export-Ausschluss von der Kommission untere anderem mit Schwermetallen wie Blei oder Quecksilber begründet werde, sei rechtlich unzutreffend, denn diese seien gefährliche Metallabfälle, für die ohnehin ein Exportverbot nach Artikel 39 gilt.

Wesentliche Entscheidung gehört in das Gesetzgebungsverfahren

Eine Entscheidung mit solcher wirtschaftlichen Tragweite dürfe nicht per delegiertem Rechtsakt fallen, so der Verband. Der Einfluss von Parlament und Mitgliedstaaten beschränke sich dabei auf das Einspruchsverfahren. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock betont: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass unter dem Vorwand des Umweltschutzes Exportverbote durchgesetzt werden, die in regulären Gesetzgebungsverfahren gescheitert sind. Das würde der Glaubwürdigkeit der Kommission und des europäischen Gesetzgebungsverfahrens erheblich schaden."

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