RIGK ist aktiv involviert bei der Etablierung eines Rücknahmesystems für Gewerbe- und Industrieverpackungen in Spanien
Ein Blick auf die europäischen Nachbarn. Das neue spanische Abfall- und Bodenschutzgesetz setzt den Fokus auf die Kreislaufwirtschaft.
Das neue Gesetz über Abfälle und kontaminierte Böden zugunsten einer Kreislaufwirtschaft (Ley 7/2022, de 8 de abril, de residuos y suelos contaminados para una economía circular) ist seit dem 10. April 2022 in Kraft. Spanien reagiert damit unter anderem auf die verschärfte Gesetzgebung der Europäischen Union, die eine Recyclingquote von Siedlungsabfällen von 60% bis 2030 und 65% bis 2035 vorsieht. In Spanien lag diese Quote 2021 bei 36%. Um die EU-Ziele zu erreichen und die neuen europäischen Abfallrichtlinien in die spanische Gesetzgebung zu integrieren, wurde dieses neue Gesetz ausgearbeitet.
Neu in diesem Gesetz: zum ersten Mal beinhaltet die Gesetzgebung in Spanien die Verpflichtung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Industrie- und Gewerbeverpackungen.
Das neue Gesetz hat direkt Auswirkungen auf die Produktion von Verpackungen aus Kunststoff, auf das Kunststoffrecycling und auf die Recyclingbranche in Spanien. Die Stoßrichtung der spanischen Regierung ist klar: ihr Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Ein Hebel, den die spanische Regierung dabei ansetzt, ist das Vorantreiben des Kreislaufgedankens über die Kosten. So wird es ab dem 1. Januar 2023 eine neue Steuer auf Einwegverpackungen geben. Auf die Produzenten von Verpackungen aus Kunststoff kommt eine Steuer auf Neukunststoffe zu, die mit 0,45 Euro pro Kilogramm angesetzt wird. Zudem wird die Vermarktung bestimmter Einwegplastikutensilien wie Trinkhalme, Plastikbecher oder -teller verboten. Weiterhin erhebt der spanische Staat eine Steuer bei der Verbrennung und Deponierung von Plastikverpackungen. Der Anteil an Sekundärrohstoffen in Neuprodukten wird teilweise ebenfalls mit einer Quote geregelt. Demnach muss bis 2030 30 % Recyclingmaterial in PET-Flaschen enthalten sein.
Abfallpolitische Ziele sind in Spanien von der nationalen Gesetzgebung geprägt, aber auch von den Regulierungen der 17 autonomen Gemeinschaften, die diesen folgen oder eigene Maßnahmen in regionales Recht umgesetzt haben. So hat sich zum Beispiel die Stadt Barcelona höhere Ziele bei der Wiederverwertung von Rohstoffen gesetzt als in Spanien gesetzlich notwendig.
Das Royal decreto sobre envases y embalajes (Königliche Dekret über Verpackungen), das bis Ende des Jahres erwartet wird, beinhaltet die genauen Definitionen zur Umsetzung des Gesetzes, sowie Zielangaben zu Prävention, Wiederverwendung und Recycling von Verpackungen. Mit der Veröffentlichung dieses Dokumentes wird auch der genaue Beginn der Rücknahmesysteme für Verpackungen definiert.
Ein wichtiger Baustein bei der Erreichung dieser Ziele ist die Stärkung bestehender Recycling-Strukturen und der Aufbau neuer, national agierender Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung, die das Rücknahmemanagement betreiben. Die Industrievereinigung Cicloplast, die von Kunststoffherstellern, -produzenten und -verarbeitern gegründet wurde, arbeitet aktiv mit an der Ausgestaltung eines dieser Recyclingsysteme für Industrie- und Gewerbeverpackungen. RIGK steht Cicloplast mit seinem Know-how bei der Entwicklung von Rücknahmesystemen beratend zur Seite.
Anfang Oktober 2022 wurde von Cicloplast das neue Rücknahmesystem Envalora vorgestellt. Envalora ist das spanische Rücknahmesystem (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP)) für Industrie- und Gewerbeverpackungen aus der Chemie-, Kunststoff-, Gummi- und Baubranche, dem bereits mehr als 200 Unternehmen angehören.
Um der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nachzukommen, bietet Envalora die Lösung für Inverkehrbringer von Industrie- und Gewerbeverpackungen, die ab 2023 für die Organisation und Finanzierung der Entsorgung der durch diese Produkte erzeugten gebrauchten Packmittel verantwortlich sein müssen. Das System soll ab 2024 operativ arbeiten. Über den weiteren Ablauf der Etablierung von Envalora und die Beteiligung von RIGK in diesem Prozess wird RIGK auf seiner Webseite weiter berichten.
Weitere Informationen: www.rigk.de