Das Umweltbundesamt überarbeitet die Regeln für bestimmte Verpackungen im Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes: Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind künftig von der Abgabe nach Einwegkunststofffondsgesetz ausgenommen.
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