Magdeburg. Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde am 19.11.2020 in erster Lesung ein Gesetzentwurf für ein Abfallgesetz beraten, mit dem Müllimporte aus dem Inland begrenzt und die Nutzung von Recyclingmaterial gestärkt werden soll.
Die Ministerin schlug vor, Beseitigungsabfälle, die in anderen Bundesländern entstanden sind und von dort aus direkt auf Deponien in Sachsen Anhalt zur Ablagerung gehen sollen, durch das Landesverwaltungsamt vorab genehmigen zu lassen. „Die Behörde würde dann prüfen, ob die Entsorgungssicherheit des Landes durch die beabsichtigte Importmenge nach Sachsen- Anhalt beeinträchtigt wird, obwohl eine geeignete nähergelegene Deponie für den Abfall vorhanden ist“, erläuterte sie. Importierte Abfälle aus dem Ausland würden allerdings nicht erfasst, da hier ausschließlich die europarechtlichen Vorschriften gelten.
Weiterhin forderte Ministerin Dalbert, die Nutzung von Recyclingmaterial zu stärken, damit noch mehr Abfälle verwertet und wiederverwendet werden: „Wir müssen mehr und öfter Recyclate nutzen, zum Beispiel durch die Verwendung unbelasteten Materials im Straßenbau oder bei ähnlichen Einsatzzwecken“, sagte sie. Damit diese dann auch in der Breite zum Einsatz kommen, schlug die Ministerin vor, die im Landesabfallgesetz enthaltene Regelung zur Bevorzugung umweltfreundlicher Produkte formal zu einem durch die Vergabekammer prüfbaren Bestandteil zu machen. „Dies wäre ein Beitrag zur Förderung der Akzeptanz von Recyclingmaterial, generiert Nachfrage am Markt und unterstreicht auch die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand“, erklärte sie.
„Grundsätzlich gilt: Jede Tonne Abfall, die nicht auf einer Deponie abgelagert wird, sondern in die ordnungsgemäße Verwertung geht und für einen anderen Zweck verwendet wird ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Abfallhierarchie gibt uns das vor: erst Verwertung dann Beseitigung. Wir sollten gemeinsam alles dafür tun, so wenig Abfälle wie möglich auf unseren Deponien zu lagern“, sagte Dalbert abschließend.