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Bundesumweltminister Carsten Schneider hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgestellt, das die zunehmenden Probleme bei der Entsorgung von Alttextilien lösen soll. 

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Kern der Initiative ist die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung: Künftig sollen Produzenten die Kosten für Sammlung und Verwertung ihrer Produkte tragen.

Fast Fashion setzt Entsorgungssystem unter Druck

Hintergrund des Vorstoßes ist der massive Anstieg von kurzlebiger Billigmode. Diese sogenannte Fast Fashion führt laut Ministerium dazu, dass Altkleidercontainer überfüllt sind und ein wachsender Anteil der Textilien weder wiederverwendet noch recycelt werden kann.

„Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger“, erklärte Schneider. Die bislang funktionierende Altkleidersammlung gerate dadurch zunehmend an ihre Grenzen.

Hersteller sollen stärker in die Pflicht genommen werden

Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums sollen Hersteller künftig finanziell für die Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich sein. Geplant ist, dass spezialisierte Organisationen die Sammlung und Verwertung im Auftrag der Unternehmen übernehmen. Dabei gilt ein Verursacherprinzip: Je größer die in Verkehr gebrachte Menge und je geringer die Qualität der Textilien, desto höher sollen die Beiträge der Hersteller ausfallen.

Die Regelungen sollen ein breites Produktspektrum umfassen, darunter Kleidung, Schuhe, Heimtextilien und Zubehör.

Ziel sei es, bewährte Systeme zu stabilisieren und gleichzeitig die Finanzierung langfristig abzusichern.

Das geplante Textilgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie EU-Richtlinie 2025/1892, die im Herbst 2025 verabschiedet wurde. Deutschland muss die Vorgaben bis spätestens 17. Juni 2027 in nationales Recht überführen. Das Ministerium hat eine Konsultationsphase gestartet: Branchenvertreter und weitere Akteure können bis zum 24. April 2026 Stellung zu den Eckpunkten nehmen.

Weitere Maßnahmen für nachhaltige Textilien geplant

Die Herstellerverantwortung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets für mehr Nachhaltigkeit im Textilsektor. So tritt am 19. Juli 2026 ein EU-weites Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Kleidung in Kraft. Zudem arbeitet das Ministerium an strengeren Ökodesign-Vorgaben, um die Qualität von Textilien bereits bei der Produktion zu verbessern.

Parallel dazu laufen Dialogprozesse zur sogenannten Ultra-Fast-Fashion im Rahmen der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie.

Link zum Eckpunktepapier: https://www.bundesumweltministerium.de/DL3478

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