Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

Der Umgang und die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten ist Gegenstand eines Antrages (20/11963) der CDU/CSU-Fraktion.

Aufgrund ihrer Konstruktionsweise könnten Einweg-E-Zigaretten weder erneut mit Flüssigkeit, die in der E-Zigarette verdampft wird (Liquids), befüllt werden, noch könnten die enthaltenen Lithium-Batterien ausgetauscht bzw. aufgeladen werden. Deshalb seien Einweg-E-Zigaretten weder mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung noch mit dem Jugend- und Gesundheitsschutz vereinbar, argumentieren die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgerufen, sich auf EU-Ebene für eine möglichst „zügige Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes für Einweg-E-Zigaretten einzusetzen“. Außerdem solle sie die Einführung einer eigenen Sammelgruppe für batteriehaltige Altgeräte vorantreiben und gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern die Annahme der Geräte neu organisieren. Um die Verbraucher besser zu informieren, solle die Kennzeichnungspflicht sowohl von lose als auch fest verbauten Batterien in Elektro- und Elektronikgeräten verbessert werden. Schließlich solle es „eine klare Regulierung hinsichtlich der Präsentation von Einweg-E-Zigaretten“ am Verkaufsort und im Online-Bereich geben, um die Attraktivität dieser Produkte insbesondere für Jugendliche zu senken.

Zum Herunterladen: Antrag (20/11963)

Quelle: HIB

Seitennavigation

Mitglied werden Presse top

Wir benutzen lediglich technisch notwendige Sessioncookies, die das einwandfreie Funktionieren der Internetseite gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.