Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung lehnt die geplante Kunststoffverpackungssteuer ab und fordert stattdessen, dass die bereits vorgesehene Ökomodulierung für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz konsequent und praxisgerecht umgesetzt wird. Sollte die Abgabe kommen, müsse der Rezyklatanteil gesetzlich ausgenommen werden. Andernfalls drohten zusätzliche Belastungen für den Einsatz von Recyclingkunststoffen, warnt der Branchenverband.
Nach den bislang bekannten Planungen soll ab 2027 eine Abgabe von 550 Euro je Tonne Kunststoff erhoben werden.
Gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden spricht sich der bvse-Recycling Germany gegen die geplante Steuer aus. In einem ergänzenden Schreiben an Kanzleramtsministerin Nina Warken hebt bvse-Recycling Germany insbesondere die negativen Auswirkungen auf die Kunststoffrecyclingwirtschaft hervor. Statt zusätzlicher Belastungen müsse es darum gehen, recyclinggerechte Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern.
„Eine pauschale Besteuerung von Kunststoff schafft noch keine Kreislaufwirtschaft. Wer den Einsatz von Rezyklaten stärken will, muss dafür gezielte wirtschaftliche Anreize schaffen“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Recyclingbranche unter wirtschaftlichem Druck
Als Begründung verweist der Verband auf die schwierigen Marktbedingungen für Kunststoffrecycler. Niedrige Preise für Neuware und eine schwache Nachfrage nach Rezyklaten belasteten die Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen und erschwerten Investitionen in zusätzliche Recyclingkapazitäten.
Eine pauschale Verteuerung von Kunststoff könne zudem den Wechsel zu anderen Verpackungsmaterialien begünstigen. Ein solcher Materialwechsel führe jedoch nicht zwangsläufig zu ökologischen Vorteilen, macht der bvse in seinem Schreiben deutlich.
„Entscheidend ist vielmehr, Verpackungen recyclinggerecht zu gestalten, ihre tatsächliche Verwertung sicherzustellen und eine verlässliche Nachfrage nach den gewonnenen Rezyklaten zu schaffen“, so Rehbock. Eine konsequente Ökomodulierung der Herstellerentgelte könne dazu beitragen, entsprechende wirtschaftliche Anreize zu setzen.
bvse-Recycling Germany fordert gesetzliche Ausnahme für Rezyklatanteile
Sollte die Bundesregierung an der Abgabe festhalten, müsse der eingesetzte Rezyklatanteil unmittelbar im Gesetz von der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden. Eine spätere Konkretisierung per Verordnung reiche nach Auffassung des bvse nicht aus.
Die Regelung müsse rechtssicher und mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden. Zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten dürften den wirtschaftlichen Anreiz für den Einsatz von Recyclingkunststoffen nicht abschwächen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass in Deutschland produzierende Unternehmen gegenüber Anbietern importierter Verpackungen nicht benachteiligt würden.
Kritisch sieht der bvse-Recycling Germany auch die Begründung, mit einer nationalen Abgabe die deutschen Zahlungen auf Grundlage der kunststoffbasierten EU-Eigenmittel auszugleichen. Diese orientieren sich an der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Eine Abgabe auf eingesetzten Kunststoff bilde diesen Ansatz nach Ansicht des bvse nicht zielgenau ab.
Der bvse fordert daher, die geplante Steuer nicht einzuführen und stattdessen die Ökomodulierung der Herstellerentgelte voranzutreiben.
„Wir brauchen wirksame Anreize für recyclinggerechte Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten statt einer pauschalen Belastung. Gerne bringen wir die Praxiserfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen kurzfristig in die Diskussion mit der Bundesregierung ein“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.




