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Die Ergebnisse des ersten Gutachtens zur Gesamtlage des Rohstoffs Gips in Niedersachsen wurden am 07.05.2026 veröffentlicht. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen haben das Gutachten zur Ermittlung der Gesamtlage des Rohstoffs Gips gemeinsam beauftragt.

Ökonomische und ökologische Aspekte zum Thema Gips inklusive Abbau, Verwendung, Recycling, Substitution sowie der naturschutzfachlichen und touristischen Bedeutung insbesondere der Südharzer Gipskarstlandschaft werden hier intensiv beleuchtet. Das Gutachten zeigt überblickartig und nicht abschließend verschiedene Aspekte und Handlungsansätze rund um die Gipsversorgung auf und bewertet die Auswirkungen eines Biosphärenreservats Südharzer Gipskarstlandschaft für Naturerhalt und Tourismus.

Hintergrund der Beauftragung ist die veränderte Rohstofflage um den wichtigen Baurohstoff Gips. Derzeit werden weite Teile des Rohstoffbedarfs an Gips aus Rauchgasentschwefelungs-anlagen bedient (REA-Gips). Der REA-Gips ist ein Rückstand aus der Abgasreinigung bei der Kohleverstromung, durch den Kohleausstieg bis 2038 wird dieser REA-Gips perspektivisch nicht mehr zur Verfügung stehen.

Das Gutachten zeigt verschiedene Handlungsansätze der Landesregierung auf, um die Gipsversorgung in Niedersachsen zu sichern. Zentrale Vorschläge des Gutachters sind die Verbesserung des Gipsrecycling und die raumordnerische Sicherung der inländischen Versorgung, bei gleichzeitigem Schutz von wertvollen Naturräumen und der Tourismuswirtschaft. Ebenfalls legt das Gutachten nahe, in die Erforschung von alternativen Baustoffen zu investieren, Gips ist ein endlicher Rohstoff.

Mit dem Gutachten wurde ein Prozess begonnen, um Chancen und Risiken der Gipspolitik zu ermitteln, auf der Grundlage umfangreicher Datenauswertungen werden unabhängige Denkanstöße gegeben und Handlungsoptionen aufgezeigt.

Die zentralen Ergebnisse des Gipsgutachtens werden betroffenen Umwelt- und Wirtschaftsverbänden noch im Mai 2026 vorgestellt. Im Anschluss an die Vorstellung werden die Ergebnisse diskutiert. Die betroffenen Verbände werden nach der Vorstellung die Möglichkeit erhalten, zum Gutachten schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden ebenfalls veröffentlicht.

Die sich aus dem Gutachten und den Stellungnahmen ergebenden Folgefragen und Handlungsempfehlungen werden anschließend durch die Landesregierung, Ministerien und Behörden sorgfältig geprüft und ergebnisoffen diskutiert.

>>> Zum Gutachten

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de

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