Vor dem Hintergrund der Aufhebung der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG, die am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist, hat das Bundesumweltministerium den betroffenen Abfallerzeugern und -besitzern als auch den Vollzugsbehörden Vollzugshilfen zur Anwendung und Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der §§ 6-8 KrWG an die Hand gegeben.
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