Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Nachrichten informativ. tagesaktuell

Täglich werden gefährliche Güter transportiert: Auf den Straßen, auf Schienen und auf dem Wasserweg. Doch wie können gefährliche Güter auch sicher transportiert werden? Antwort auf diese wichtige Frage gibt das Standardwerk der Vereinten Nationen „Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien“, das regelmäßig aktualisiert wird und im Alltag von Profis hochgeschätzt wird. Die aktuelle deutsche Übersetzung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung liegt nun vor.

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Zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die das umstrittene Flammschutzmittel DecaBDE betrifft. Die Verordnung dient zur Änderung des Anhangs XVII der EU-Chemikalienverordnung REACH, in dem persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT) und sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (vPvB) gelistet sind.

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„Baden-Württemberg hat seit 30 Jahren eine hochwertige und sichere Entsorgungsmöglichkeit für gefährliche Abfälle in einem Salzbergwerk“, sagte Umweltminister Franz Untersteller am 03.03.2017 beim Festakt in der Untertagedeponie Heilbronn. 

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Ein praktischer Leitfaden des REACH-CLP-Biozid Helpdesks bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt Unternehmen, die noch keine oder wenig Erfahrung mit dem REACH-Prozess der Registrierung von chemischen Stoffen haben. Der Helpdesk bietet jetzt eine überarbeitete und aktualisierte Fassung von Teil A sowie einen neuen Teil C des "Leitfadens zur Registrierung unter REACH" an.

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