Der Abfallwirtschaftsplan formuliert die Ziele und Anforderungen an eine funktionierende Abfallwirtschaft in Brandenburg.
Er wird nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes vom Umweltministerium aufgestellt und richtet sich an die für die Abfallwirtschaft verantwortlichen öffentlichen Stellen. Ziel ist es, die Bedarfe und die Kapazitäten der Abfallwirtschaft zu ermitteln und Maßnahmen dafür festzulegen.
Nachdem im August bereits der Teilplan „Siedlungsabfälle“ in Kraft getreten ist, hat das Ministerium nun den Abfallwirtschaftsplan Teilplan „Gefährliche Abfälle“ veröffentlicht.
Umweltminister Axel Vogel: „Die Entsorgung der im Land Brandenburg anfallenden gefährlichen Abfälle ist sichergestellt. Es stehen ausreichend Kapazitäten in Abfallentsorgungsanlagen zur Verfügung. Im Vordergrund steht die sichere Ausschleusung von Schadstoffen. Außerdem ist es wichtig, dass gefährliche Abfälle vermieden und stofflich verwertbare Anteile besser genutzt werden. Gerade bei einem Teil der mineralischen Abfälle besteht die Möglichkeit, diese in Bodenwaschanlagen aufzubereiten. Damit kann man den Teil, der ansonsten deponiert werden müsste, verringern und zudem Ersatzbaustoffe erzeugen.“
Im Jahr 2020 fielen im Land rund 1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle an. Die kontaminierten Bauabfälle des Hoch- und Tiefbaus stellen zusammen mit den Abfällen aus der Abfallbehandlung – zum Beispiel Rost- und Kesselaschen – den größten Anteil des Abfallaufkommens dar. Diese in erster Linie mineralischen Abfälle umfassen zirka 56 Prozent des Gesamtaufkommens. Die Abfallmengenentwicklung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Einflussgrößen, wie die Baukonjunktur, Änderungen der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen und umweltpolitische Schwerpunktsetzungen auf Landes- Bundes- und EU-Ebene, beeinflussen maßgeblich das Abfallaufkommen und die Entsorgungssituation.
Im Land werden gefährliche Abfälle, die hier angefallen sind, sowie Abfälle aus anderen Bundesländern und dem Ausland entsorgt. Im Jahr 2019 wurden in Brandenburg 1.214 Tausend Tonnen gefährliche Abfälle entsorgt, davon stammen 676.000 Tonnen nicht aus Brandenburg. Der davon größte Mengenanteil mit 35 Prozent stammte aus dem Land Berlin. Von den im Jahr 2019 entsorgten gefährlichen Abfällen wurden 744 Tausend Tonnen beseitigt und 469 Tausend Tonnen verwertet. Der überwiegende Teil der beseitigten Abfälle wurde deponiert. Der zur Verwertung geeignete Teil wurde zur Energieerzeugung genutzt.
Die Entsorgungssicherheit der im Land Brandenburg zukünftig anfallenden und Beseitigungsverfahren zuzuführenden gefährlichen Abfälle wird – wie bisher auch – in Teilen durch Entsorgungsanlagen sichergestellt, die nicht im Land Brandenburg gelegen sind. So wurden im Jahr 2019 von den in Brandenburg angefallenen Abfällen 468.000 Tonnen außerhalb des Bundeslandes Brandenburg entsorgt. Zu den Entsorgungsregionen gehören die nahegelegenen Länder Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sowie das Ausland. Beispielsweise verfügt Brandenburg über keine eigenen Deponiekapazitäten der Klasse III. Für gefährliche Abfälle, die auf Deponien der Klasse III beseitigt werden müssen, stehen im Planungszeitraum von 10 Jahren ausreichende Deponiekapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zur Verfügung.
Die ununterbrochene Gewährleistung der Entsorgungssicherheit der Abfälle sowie die Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Ziele sind Schwerpunkt der Abfallwirtschaftsplanung. Alle Phasen der Entsorgung gefährlicher Abfälle unterliegen besonders hohen Anforderungen. Der Teilplan „Gefährliche Abfälle“ stellt die erforderlichen Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung dar, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Abfälle sind aber nicht nur sicher zu entsorgen, im Vordergrund steht vermehrt die Förderung der Abfallvermeidung sowie die Verringerung der Menge und Schädlichkeit der zu beseitigenden Abfälle.
Der Abfallwirtschaftsplan für das Land Brandenburg wird in Form von drei sachlich getrennten Teilplänen aufgestellt. Im August 2024 ist die erste Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans in Form des Teilplans „Siedlungsabfälle“ mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Nun folgte der Teilplan „Gefährliche Abfälle“. Beide Teilpläne lösen damit den Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahr 2012 ab.