Katalysatoren wurden von den britischen Behörden in der der ersten Jahreshälfte als gefährlicher Abfall klassifiziert. Katalysatoren lagern und verarbeiten dürfen demnach nur Unternehmen, die eine behördliche Genehmigung vorweisen können.
Für unsere Niederlassung in Slinfold, UK, hat uns die britische Umweltbehörde im November die notwendige Genehmigung erteilt, um Katalysatoren zu verarbeiten. „Wir haben uns frühzeitig an das Beratungsunternehmen Wiser Environment gewandt, die mit uns alle Schritte bis zu Erteilung der Genehmigung durch die Environment Agency gegangen sind“, erläutert Frank Rettinger, Managing Director of Hensel Recycling (UK) Ltd. in Slinfold.
Zerlegen – Bemustern – Analysieren
Mit der neuen Genehmigung können wir nun weiterhin gesetzeskonform unserem Kerngeschäft nachgehen. Am Standort Slinfold stehen dazu Scheren für das Aufschneiden der Stahlhüllen sowie ein zertifiziertes Bemusterungssystem zur Verfügung. Dieses besteht aus einer Kugelmühle und einem integrierten Probenteiler. Im Präparationslabor kann mithilfe einer Röntgenfluoreszenzanalyse der Wert der Katalysatoren bestimmt werden.
Hintergrund
Während der Zerlegung von keramischen Katalysatoren entstehen keramische Stäube. Dies hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass in zahlreichen Ländern Alt-Katalysatoren als gefährliche Abfälle eingestuft wurden. So ist bei der Verarbeitung auf ständige Absaugung der Stäube zu achten und es sind diverse Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten. Ein Prozess, der bei Hensel Recycling seit der Firmengründung in 1998 an allen verarbeitenden Standorten eine Selbstverständlichkeit ist.
Quelle: Hensel Recycling