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Die Sonderabfallentsorgung muss bundesweit gedacht und bestehende, effektiv arbeitende privatrechtliche Behandlungsstrukturen dringend weiter gestärkt werden, um strukturelle Verknappungen von Kapazitäten zu vermeiden. Dies forderte der bvse am 30.10.2020 in seiner Stellungnahme zur Fortschreibung des rheinland-pfälzischen Teilplans Sonderabfallwirtschaft.

1103 Werner SchmidtWerner Schmidt, Vorsitzender bvse-Fachverband SonderabfallwirtschaftAuch wenn durch die gegenwärtig anhaltende Pandemie das Aufkommen an gefährlichen Abfällen bis Ende 2024 rückläufig sein dürfte, sagt die langfristige Prognose im rheinland-pfälzischen Teilplan Sonderabfallwirtschaft ein weiter steigendes Aufkommen von gefährlichen Abfällen bei gleichzeitiger Verringerung von Behandlungs- und Beseitigungskapazitäten für Sonderabfälle voraus. Eine Situation, der nach Meinung des bvse dringend entgegengewirkt werden muss.

„Der Teilplan Sonderabfallwirtschaft ist eine wichtige Grundlage zur Planung der künftigen Sonderabfallentsorgung in Deutschland. Allerdings wird darin die besondere Rolle, die die privatrechtlichen Strukturen als Stützpfeiler für die effektive Verwertung und Beseitigung von Sonderabfällen spielen, viel zu wenig berücksichtigt“, kritisierte der Vorsitzende für den bvse-Fachverband Sonderabfallwirtschaft, Werner Schmidt.

Nach den Berechnungen des veröffentlichten rheinland-pfälzischen Teilplanes betrug die Sonderabfallmenge im Jahr 2018 rund 1.635.400 Tonnen. Diese Menge soll sich bis zum Jahr 2035 noch einmal um rund 100.000 Tonnen steigern. Zuflüsse und Abflüsse aus anderen Bundesländern sowie Importe und Exporte aus dem Ausland wurden in diese Zukunftsberechnung nur ungenügend berücksichtigt. Dies alles sei nach Ansicht des  bvse jedoch noch dringend in die zukünftige Mengenplanung einzubeziehen.

Knappe Sonderabfallbeseitigungskapazitäten in Deutschland bewirken schon jetzt, dass die Einrichtungen in Rheinland-Pfalz verstärkt genutzt werden, erklärte Schmidt. „Aus diesem Grund sehen wir das Bundesland in der Pflicht, den Ausbau von privatrechtlichen Behandlungskapazitäten von gefährlichen Abfällen zu fördern. Die Einrichtung schnellerer Abläufe in den Genehmigungszeiten für Änderungen und Erweiterungen von Anlagen gehören genauso dazu wie die Schaffung neuer Kapazitäten für die Deponierung von Sonderabfällen“, betonte Schmidt.

„Blickt man auf die bundesweite Tendenz, die Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen einzuschränken, ist schon jetzt absehbar, dass in Zukunft erhebliche Kapazitäten für die sichere und ordnungsgemäße Beseitigung von Sonderabfällen fehlen werden“, machte der Fachverbandsvorsitzende deutlich.

Anders als in anderen Bundesländern verfügt Rheinland-Pfalz über keine öffentlich-rechtliche Sonderabfallverbrennungsanlage. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsunternehmen sind lediglich bei der Sammlung dieser Abfälle aktiv. Die Andienungspflicht setzt die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) um. Die SAM hat damit eine zentrale Rolle bei Verwaltung, rechtlicher Begleitung und Überwachung der Entsorgung. Das Behandeln und Beseitigen gefährlicher Abfälle erfolgt ausschließlich über privatrechtliche Entsorgungsunternehmen. Darüber hinaus findet, wie beispielsweise in der chemischen Industrie, eine firmeneigene Entsorgung von Sonderabfällen statt.

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