Die EU-Kommission hat 15 große Automobilhersteller und den Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) mit einer Geldbuße von insgesamt rund 458 Millionen Euro belegt, weil sie an einem langjährigen Kartell im Bereich des Recyclings von Altfahrzeugen beteiligt waren.
Mercedes-Benz wurde nicht mit einer Geldbuße belegt, da das Unternehmen das Kartell im Rahmen des Kronzeugenprogramms bei der Kommission angezeigt hatte. Alle Unternehmen gaben ihre Beteiligung am Kartell zu und stimmten einer Beilegung des Falls zu.
Hintergrund und Verstoß
Ein Altfahrzeug (End-of-Life Vehicle, ELV) ist ein nicht mehr fahrtüchtiges Auto, das recycelt wird, um wertvolle Materialien zurückzugewinnen. Laut der Untersuchung der Kommission hatten sich die betroffenen Unternehmen und ACEA in zwei zentralen Punkten wettbewerbswidrig abgesprochen:
1. Kostenverweigerung für Autodemontagebetriebe: Die Hersteller hatten vereinbart, den Demontagebetrieben keine Vergütung für die Verarbeitung von Altfahrzeugen zu zahlen, indem sie das Recycling als rentabel genug darstellten ("Zero-Treatment-Cost"-Strategie). Die Unternehmen tauschten auch sensible Geschäftsinformationen über ihre individuellen Vereinbarungen mit Autodemontagebetrieben aus und koordinierten ihr Verhalten gegenüber den Demontagebetrieben.
2. Verhinderung von Transparenz für Verbraucher: Die Unternehmen hatten sich darauf geeinigt, keine Werbung darüber zu machen, wie viel eines Altfahrzeugs recycelt wird und welcher Anteil von Recyclingmaterial in neuen Autos genutzt wird, um Verbraucher nicht zu einer umweltbewussteren Kaufentscheidung zu bewegen, und gleichzeit den Druck auf Unternehmen verringern sollte, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen.
Diese Praktiken verstoßen gegen die EU-Richtlinie 2000/53/EG, die unter anderem vorschreibt, dass das Recycling von Altfahrzeugen für den letzten Besitzer kostenfrei sein muss und Verbraucher über die Recycelbarkeit informiert werden müssen.
Ermittlung und Strafen
Die Untersuchung begann nach einer Selbstanzeige von Mercedes-Benz im Jahr 2019. In der Folge arbeiteten auch Stellantis, Mitsubishi und Ford mit der Kommission zusammen und erhielten Erleichterungen bei der Geldbuße. Insgesamt wurden die Strafen anhand der Schwere, Dauer und geografischen Reichweite des Verstoßes festgelegt. Hier eine Auswahl der verhängten Strafen:
• Volkswagen: 127,7 Mio. Euro
• Renault/Nissan: 81,5 Mio. Euro
• Stellantis: 74,9 Mio. Euro (nach Erleichterung)
• Ford: 41,5 Mio. Euro (nach Erleichterung)
• BMW: 24,6 Mio. Euro
• ACEA: 500.000
• Euro Mercedes-Benz erhielt durch seine Kronzeugentätigkeit einen vollständigen Erlass der Strafe.
Weitere Maßnahmen der Kommission
Zusätzlich zu den Strafen hat die EU-Kommission Flexibilitätsmaßnahmen vorgeschlagen, um die CO2-Emissionsziele für neue Fahrzeuge zwischen 2025 und 2027 zu erleichtern. Zudem wurde eine Untersuchung zur Beschaffung und zum Recycling kritischer Rohstoffe eingeleitet, um eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Industrie zu fördern. Betroffene Unternehmen und Einzelpersonen haben die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen, da die Kommission das wettbewerbswidrige Verhalten rechtswidrig festgestellt hat.
Die Originalpressemitteilung der EU-Kommission mit weiteren Informationen erhalten Sie hier >>> https://ec.europa.eu