Im Dezember 2020 veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge zur Modernisierung der EU-Rechtsvorschriften für Batterien, die die bisherige Batterierichtlinie ersetzen soll. Der bvse begrüßt viele Pluspunkte im Entwurf. Essenzielle Details müssen aber noch nachgebessert werden.
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„Mit der Einführung eines Annahmerechts von Elektro(nik)-Altgeräten aus privaten Haushalten für zertifizierte Erstbehandlungsanlagen rücken wir dem Ziel steigender Sammel- und Recyclingquoten in Deutschland Schritt für Schritt näher. Allerdings sind noch weitere wichtige Detailoptimierungen für eine rohstoffschonende und sichere Erfassung und Behandlung von Elektroaltgeräten notwendig“, erklärt bvse-Fachverbandsvorsitzender Bernhard Jehle zum vorliegenden Referentenentwurf zur Novelle des ElektroG.






