Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. September 2022 die Auffassung bekräftigt, dass die derzeitige Auflistung von Boilern und Warmwasserspeichern in der Gerätekategorie der Wärmeüberträger im ElektroG nicht fehlerhaft sei. Er widerspricht damit einem Entwurf der Bundesregierung, der vorsieht diese Geräte, je nach Größe, in die Kategorien Großgeräte bzw. Kleingeräte zu überführen.
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