Die Verwertung biogener Abfälle gewinnt immer mehr an Bedeutung. So hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass beispielsweise Bioabfälle aus Haushalten wichtige Ressourcen sind, die nicht in den Restabfall gehören, denn dort würden sie einfach in der Müllverbrennung landen.
1. Mengensteigerung aber Qualitätsprobleme im Input
Die Novellierung der Bioabfallverordnung zeigt erste Wirkung. Die Sammelmenge bei Bioabfällen nimmt mit Einführung der Pflichttonne wieder zu. Des Weiteren scheinen die zur Sammlung verpflichteten kommunalen Gebietskörperschaften neuerlich mehr darin zu investieren, die Akzeptanz und Nutzung der Biotonne und die Abgabe von Grünschnitt zu steigern. So konnten im Geschäftsjahr 2016/2017 die in der Bioabfallaufbereitung tätigen bvse-Mitglieder laut Verbandsumfrage ihren Input um 3,5 % steigern.
Eine Steigerung der Erfassungsmenge ist einerseits erfreulich, andererseits nimmt die Qualität der erfassten Bioabfälle ab. Kunststoffe oder auch Glas gehören nicht in den Bioabfall, denn sie stören den Aufbereitungsprozess nachhaltig, dies muss viel mehr kommuniziert und überprüft werden. Die Qualitätssicherung muss in der Erfassung bei den Gebietskörperschaften beginnen und kann nicht einseitig auf die Anlagenbetreiber übertragen werden.
2. Kapazitätsengpass droht
Neben dem Qualitätsproblem kämpft die Entsorgungswirtschaft damit neue Standorte zur Bioabfallbehandlung zu finden. Diese wären aber nötig um weitere zu erwartende anwachsende Bioabfallmengen bearbeiten zu können. Schließlich ist eine erweiterte Bioabfallverwertung ausdrücklich politisch gewünscht. Doch die Genehmigungsverfahren für Neuanlagen sind viel zu aufwendig, neue Projekte scheitern bereits im Vorfeld an Einsprüchen. Die ressourcenpolitische Bedeutung der Bioabfallverwertung ist unumstritten, aber niemand möchte eine Bioabfallbehandlungsanlage, ob Rotte oder Vergärung in seiner Nähe haben, mögliche Standorte werden zur Mangelware. Setzt sich diese Entwicklung fort, sind in den nächsten 2 Jahren Kapazitätsengpässe zu erwarten.
3. Behandlungskosten steigen
Erweiterte gesetzliche Vorgaben führen zu einer Steigerung der Behandlungskosten. Der überwiegende Anteil der erzeugten Komposte aus Bioabfällen geht weiterhin in die Landwirtschaft. Die Anforderungen an die stoffliche Nutzung sind durch die Düngeverordnung nun strenger geregelt. In der Folge werden die Anforderungen an die Gütesicherung auch angepasst. Demgegenüber sollen aber immer mehr Störstoffe im Inputstrom zur Aufbereitungsanlage akzeptiert werden. Bis zu 15 % sind in so manchen kommunalen Ausschreibungen vorgegeben. Ein Spagat der von den Unternehmen nicht zu leisten ist. Hier ist die Politik gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bereits Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Erfassung durchgeführt werden müssen.
Abgetrennte Störstoffe sind meist nur noch zur Verbrennung geeignet. Der Verbrennungsmarkt in Deutschland ist allerdings hoch ausgelastet, so dass eine energetische Verwertung der Materialien schwierig und teuer ist. Auch die vor der Tür stehende Novelle der TA Luft wird die Anforderungen an die Anlagen nochmals anheben, so dass auch darüber weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind , die sich auf die Preisbildung im Bereich der Bioabfallentsorgung auswirken können.