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Die Bundesregierung hat sich mit einem konkreten Vorschlag zur Entlastung kleiner Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) positioniert.

Der am Montag in Brüssel eingebrachte Änderungsantrag zielt darauf ab, die bürokratischen Hürden für kleine Händler abzubauen, die durch die PPWR drohen, ihre grenzüberschreitenden Versendungen in der EU einstellen zu müssen.

Kritikpunkt: Bevollmächtigte in jedem EU-Land

Hintergrund ist eine Regelung der PPWR, die Händler verpflichtet, für jedes EU-Land, in das sie Waren versenden, einen Bevollmächtigten zu benennen. Die damit verbundenen Gebühren belasten vor allem kleine Unternehmen, die nur gelegentlich ins EU-Ausland liefern. Viele fürchten, dass sie sich diese Kosten nicht leisten können und daher ihre grenzüberschreitenden Geschäfte aufgeben müssen.

Um dies zu verhindern, schlägt die Bundesregierung vor:

1. Ausnahme für Kleinstmengen: Händler, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in Umlauf bringen, sollen von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten befreit werden.
2. Regulierungsmoratorium: Die Registrierung im neuen System soll bis Mitte 2028 ausgesetzt werden – bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller betriebsbereit ist.

Die Bundesregierung betont, dass diese Änderungen direkt in der PPWR verankert werden müssen, da nationale Lösungen zu kurz greifen würden. Aktuell wird in Brüssel daran gearbeitet, eine Mehrheit der Mitgliedstaaten für den Vorschlag zu gewinnen, um die Anpassung zügig umzusetzen.

PPWR: Mehr Kreislaufwirtschaft, weniger Bürokratie

Die Verordnung schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Sie ersetzt nationale Einzelregelungen durch gemeinsame Standards und Ziele, um Wiederverwendung, Recycling und Rohstoffkreisläufe zu stärken. Dadurch sollen Umweltschutz und Rohstoffunabhängigkeit in der EU verbessert werden.

Doch die Bundesregierung warnt: „Die ökologischen Ziele der PPWR sind wichtig, aber sie dürfen nicht durch übermäßige Bürokratie unterlaufen werden – besonders nicht für kleine Unternehmen, die nur vereinzelt in andere EU-Länder liefern.“ Ob der deutsche Vorschlag Mehrheitsfähigkeit in der EU findet, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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