Die Gewerbeabfallverordnung, die seit dem 1. August in Kraft ist, macht kleinen und mittelständischen Unternehmen das Leben nicht leichter. So kommen auf die Unternehmen beispielsweise zusätzliche Dokumentationspflichten zu. Auch die Regelungen bezüglich der Mindestanforderungen an die Vorbehandlungstechnik hätten deutlich flexibler gestaltet werden sollen. Trotz aller Kritik, jetzt gilt es, das Beste aus der neuen Rechtslage zu machen.
Dieser Leitfaden, der von bvse-Justiziarin Miryam Denz-Hedlund gemeinsam mit der bvse-Rechtsreferentin Katharina Walter erstellt wurde, fasst die wesentlichen Vorgaben der Novelle zusammen und hilft den Verantwortlichen in den Unternehmen, die neuen Regelungen besser zu verstehen und praxisnah umzusetzen.
Der als Broschüre gedruckte Leitfaden ist ab sofort bestellbar.