Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2021 des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.
Die grundlegende Struktur zur Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung mit drei Standard-Kriterien hat sich in der Praxis bewährt. Das zeigen die Rückmeldungen aus den Unternehmen. Die dritte Ausgabe des Mindeststandards wurde auf der Basis der Grundstruktur inhaltlich geschärft. Um die Anwendung weiterhin zu erleichtern, wurden anschauliche Beispiele hinterlegt. Auch Nutzer ohne tiefergehende Verpackungsexpertise können den Mindeststandard zur Bewertung ihrer Verpackungen ohne Vorwissen anwenden.
Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR: „Die Basisarbeit ist abgeschlossen. Die Anwendung des Mindeststandards in der Praxis ist einfach, anwenderfreundlich und etabliert. Im Sinne des Grundgedankens der Kreislaufwirtschaft sind Verpackungen wertvolle Ressourcen. Der Kreislauf lebt jedoch davon, dass jedes Design die nachfolgende Wertschöpfung mitdenkt. Der Mindeststandard zeigt dies auf. Nach der dritten Ausgabe des Mindeststandards sollte nun spätestens allen Herstellern deutlich geworden sein, was zu tun ist.“
Deutlich verbessert ist der Umgang mit Verpackungsinnovationen. In diesem Fall können Unternehmen zur Bestätigung der tatsächlichen Verwertung ihrer Verpackungen Einzelnachweise erbringen. Dies wird anhand von zwei konkreten praxisrelevanten Beispielen illustriert. Alle damit verbundenen Aspekte können bereits beim Design der Verpackungen berücksichtigt werden. Das fördert Verpackungsinnovationen: Werden Verwertungskapazitäten nachgewiesen, können die Verpackungen auch als recyclinggerecht eingestuft werden.
Ausblick auf Europa
Die europäische Kommission plant, Ende 2021 eine Überarbeitung der europäischen Verpackungsrichtlinie zu veröffentlichen. Dort sollen für alle Themen der Abfallhierarchie (vor allem der Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung) verbesserte Vorschläge vorgelegt werden.
Daran wird deutlich, dass die Inhalte des Mindeststandards aktueller denn je sind: „Die Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie wird grundlegende Anforderungen an alle Verpackungen regeln. Dazu gehören geringere Materialeinsätze, ökologisches Design und Vorgaben zum Rezyklateinsatz. Die Unternehmen, die für ihr Verpackungsdesign den Mindeststandard berücksichtigen, sind besser gerüstet für die neuen Regelungen, die aus Brüssel kommen “, so Rachut.
Zum Herunterladen:
Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit