Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Präsenz-Veranstaltung: Kombinierter Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie § 9 AbfBeauftrV (6)

Beginn der Veranstaltung 17.06.2025 09:00
Ende der Veranstaltung 18.06.2025 16:15
Kursnummer 370625
Veranstaltungsort bvse-Bildungszentrum, Fränkische Straße 2, 53229 Bonn
bvse-Mitglieder 540.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder bvse-Entsorgergemeinschaft e.V 490.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder Baustoff Recycling Bayern e.V 540.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nichtmitglieder 640.00 €
zuzügl 19% MwSt.

Staatlich anerkannt gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Köln

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie Betriebsbeauftragte für Abfall, die bereits einen entsprechenden
Grundlehrgang absolviert haben.

 
Themenschwerpunkte

Aktuelle Entwicklungen im nationalen und europäischen Recht

  • Europäisches Recht;
    u.a. Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), Abfallende-Verordnungen, Grenzüberschreitende Abfallverbringung (VVA)
  • Nationales Recht: Branchenspezifische Problemfelder und Aktuelles Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (u. a. Begriffsbestimmungen, Ende der Abfalleigenschaft, Abfallhierarchie, Recyclingvorgaben, Überlassungspflichten, Bußgeldvorschriften)

  • Untergesetzliches Regelwerk zum KrWG
    Abfallbeauftragtenverordnung, Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Gewerbeabfallverordnung, von der
    Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz
  • Neues für Entsorgungsfachbetriebe sowie für anzeige- und erlaubnispflichtige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
  • Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Abfalleigenschaften und -charakteristik
  • Produktverantwortung
  • Nachweisführung
  • Entsorgungsanlagen/Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen


Dozenten

Dr. Markus W. Pauly,
PAULY ∙ Rechtsanwälte, Köln

Rolf Lonien,
C. Giefer Gefahrgut-Umweltschutz,
Bedburg

Heino Eickes,
Eiccon, Grefrath-Vinkrath

Dipl.-Ing. Michael Rutschmann,
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, Karlsruhe



 
Hinweise

Es gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten Regelungen. Insbesondere bitten wir zu beachten, dass nur solchen Lehrgangsteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf, deren Teilnahme kontinuierlich war; bei Abwesenheit von mehr als zwei Unterrichtseinheiten eines Lehrgangs ist die Teilnahmebescheinigung zu versagen.

Die Anwesenheit ist zweimal täglich durch persönliche Eintragung der Teilnehmenden in die Teilnahmeliste zu dokumentieren. Die Teilnahmeliste ist mit Angaben von Namen, Anschrift und Betriebszugehörigkeit zu führen.

Weiterhin wird durch die zuständigen Behörden bestimmt, dass sich Veranstalter von Fortbildungslehrgängen vor Beginn des Seminars davon zu überzeugen haben, dass die Teilnehmer bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben. Nur diesen Personen darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Wir bitten Sie daher, Ihrer Anmeldung eine Kopie dieser Grundkursbescheinigung beizufügen, sofern uns diese noch nicht vorliegt.

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