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Beginn der Veranstaltung | 15.09.2025 13:00 |
Ende der Veranstaltung | 15.09.2025 16:00 |
Kursnummer | 2230125 |
Veranstaltungsort | Online-Veranstaltung |
bvse-Mitglieder |
120.00 € zuzügl 19% MwSt. |
Mitglieder Baustoff Recycling Bayern e.V |
120.00 € zuzügl 19% MwSt. |
Nicht-Mitglieder |
240.00 € zuzügl 19% MwSt. |
Online-Veranstaltung
NEU! Umgang mit asbesthaltigen Bauabfällen (z.B. Bauschutt, Bodenaushub, Altasphalt)
Modul 9 (M9), 3,5 UE, von der QUBA als Fortbildungskurs anerkannt
Referent: Stefan Schmidmeyer, Jonathan Fritz
Zielgruppe:
Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Überwachungs- und Untersuchungsstellen
Beschreibung/Inhalt:
Alle Betreiber von mobilen, stationären Aufbereitungsanlagen sowie Bodenbehandlungsanlagen müssen sicherstellen, dass sie nur asbestfreie Sekundärbaustoffe herstellen und wieder in Verkehr bringen. Für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen als auch Bodenmaterialien sind deshalb auch die Regelungen der GefahrstoffV, der LAGA M23 und landesspezifischer Vorschriften zu beachten. Insbesondere bei der Annahmekontrolle sind deshalb bereits zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen.
Ablauf:
Online: 13:00 - ca. 16:00 Uhr - die Zugangsdaten werden Ihnen einen Arbeitstag vor der Veranstaltung per Mail übermittelt.
Dozent:
Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V., Pfaffenhofen
Jonathan Fritz, Fachreferent, bvse-Bundesverband Sekundärrostoffe und Entsorgung e.V., Pfaffenhofen
Hinweis:
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA - Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser nächsten zwei Jahre muss zudem der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.