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Beginn der Veranstaltung | 16.09.2024 13:00 |
Ende der Veranstaltung | 16.09.2024 16:00 |
Kursnummer | 2190324 |
bvse-Mitglieder |
99.00 € zuzügl 19% MwSt. |
Mitglieder Baustoff Recycling Bayern e.V |
99.00 € zuzügl 19% MwSt. |
Nicht-Mitglieder |
199.00 € zuzügl 19% MwSt. |
Zielgruppe:
Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Überwachungs- und Untersuchungsstellen
Beschreibung/Inhalt:
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist am 01.08.2023 in Kraft getreten.
Alle Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen dürfen als Hersteller von Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffe, Bodenmaterial usw.) diese zukünftig nur noch in Verkehr bringen (d.h. an Kunden veräußern), wenn sie die Anforderungen der EBV (Annahmekontrolle, Güteüberwachung, Klassifizierung, Dokumentation) vollumfänglich erfüllen.
Diese und weitere Fragen werden wir in diesem Seminar beantworten und Ihnen Hinweise und Tipps für die Praxis geben
Ablauf:
Online: 13:00 - ca. 16:00 Uhr
Dozent:
Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.
Hinweis:
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA - Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser nächsten zwei Jahre muss zudem der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.