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ONLINE - QUBA-Fortbildung: Umgang mit Bodenaushub (M7)

Beginn der Veranstaltung 25.03.2024 13:00
Ende der Veranstaltung 25.03.2024 16:00
Kursnummer 2210124
bvse-Mitglieder 99.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder Baustoffrecycling Bayern e.V. 99.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nicht-Mitglieder 199.00 €
zuzügl 19% MwSt.

Umgang mit Bodenaushub, Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis (M7)
(als Fortbildungskurs für die QUBA-Zertifizierung anerkannt, 3 UE)

Zielgruppe: 
Bauherren, Architekten/Planer, Bauunternehmen, Erdbauunternehmen etc., Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Überwachungs- und Untersuchungsstellen

Beschreibung/Inhalt:
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die novellierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind am 01.08.2023 in Kraft getreten. Damit haben sich einige Spielregeln für den Umgang mit Bodenaushub für Bauherren, Bauunternehmen, Aufbereiter und Entsorger geändert.

  • Wie können/müssen wir mit Bodenaushub auf einer Baumaßnahme umgehen?
  • Wann wird Bodenaushub Abfall oder Nebenprodukt und in welchen Fällen wird er kein Abfall?
  • Welche Wiederverwendungs- und Entsorgungsmöglichkeiten sind möglich?
  • Wann muss ich die Ersatzbaustoffverordnung beachten?
  • Welche Bodenuntersuchungen sind bei einer Baumaßnahme sinnvoll?

Diese und weitere Fragen wir in diesem Seminar beantworten und Ihnen Hinweise und Tipps für die Praxis geben.

Ablauf:          
Online: 13:00 - ca. 16:00 Uhr

Dozent:
Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.

Hinweis:
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens der Verantwortliche für die Qualitätssicherung und Zertifizierung seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA - Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser nächsten zwei Jahre muss zudem der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

 

Für diese Veranstaltung werden keine Anmeldungen mehr angenommen.

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