Interview mit Annette Reber, Justiziarin des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
In gleichlautenden Schreiben an die jeweiligen Umweltressorts der Bundesländer machen bvse, DIE PAPIERINDUSTRIE zusammen mit den Verbänden BDSV, VDM sowie BDE auf die Problematik aufmerksam und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge.
Frau Reber, mehrere Verbände schlagen Alarm wegen der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung. Was ist das zentrale Problem?
Die Verordnung verfolgt grundsätzlich richtige Ziele, aber in der aktuellen Ausgestaltung drohen ab dem 21. Mai 2026 massive praktische Probleme. Ohne kurzfristige Anpassungen besteht die reale Gefahr, dass grenzüberschreitende Abfallverbringungen innerhalb der EU vorübergehend faktisch zum Erliegen kommen.
Woran liegt das konkret?
Ein Kernproblem ist die verpflichtende Nutzung des digitalen Systems DIWASS. Dieses System ist derzeit schlicht nicht einsatzbereit. Es fehlen wichtige Funktionen, Registrierungsprozesse sind unvollständig, und es gibt keine ausreichenden Testmöglichkeiten. Gleichzeitig drohen Unternehmen strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie das System nicht nutzen. Das ist in dieser Form nicht praktikabel.
Welche Folgen hätte das für die Branche?
Die Auswirkungen wären erheblich. Wir sprechen von möglichen Störungen zentraler Recyclingketten in Europa. Zudem drohen Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen und ein faktischer Stillstand beim Handel mit nicht gefährlichen Abfällen innerhalb der EU.
Neben DIWASS wird auch die Zwei-Tage-Frist kritisiert. Warum?
Die Pflicht, Begleitdokumente zwei Werktage vor Transportbeginn einzureichen, passt nicht zur Realität der Branche. Transportdispositionen erfolgen oft sehr kurzfristig, teilweise innerhalb weniger Stunden. Diese starre Frist gefährdet etablierte Logistikprozesse und verursacht zusätzlichen bürokratischen Aufwand – ohne erkennbaren Mehrwert für die Überwachung.
Was fordern die Verbände konkret?
Wir setzen uns für eine pragmatische Übergangsregelung ein. Konkret fordern wir eine Aussetzung der verpflichtenden DIWASS-Nutzung für „grün gelistete Abfälle“ bis mindestens Ende 2026. In dieser Phase sollten bewährte Verfahren weiterhin sanktionsfrei genutzt werden können.
Gibt es dafür bereits Vorbilder oder Signale aus der EU?
Ja, die EU-Kommission hat selbst eine solche Übergangsphase vorgeschlagen. Daran sollte man sich orientieren. Wichtig ist jetzt, dass Bund und Länder dies einheitlich und verbindlich umsetzen.
Was erwarten Sie von der Politik?
Wir brauchen schnell eine bundeseinheitliche und pragmatische Vollzugspraxis. Außerdem sollte die Zwei-Tage-Vorausmeldefrist entweder aufgehoben oder zumindest flexibel gestaltet werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Verordnung in der Praxis funktioniert.Es braucht jetzt praktikable Lösungen, damit die europäische Kreislaufwirtschaft weiterhin reibungslos funktioniert.