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Bildquelle: FEhS-Institut

Trotz Transformation und der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben die Nebenprodukte der Stahlindustrie auch 2023 einen großen Beitrag zu Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz geleistet. Von den insgesamt 11,4 Millionen Tonnen in Deutschland erzeugten Eisenhüttenschlacken kamen 92 Prozent in verschiedenen Anwendungen sowie anlagenintern zum Einsatz.

Damit konnten der Abbau von 14 Millionen Tonnen Naturgestein sowie die Emission von 4,3 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden.

Die 2023 erzeugte Menge Eisenhüttenschlacken setzt sich aus 7,0 Millionen Tonnen Hochofenschlacke und 4,4 Millionen Tonnen Stahlwerksschlacke zusammen. Davon konnten 6,6 Millionen Tonnen im Zement, 3,0 Millionen Tonnen für den Verkehrswegebau, 0,5 Millionen Tonnen in Düngemitteln und 0,4 Millionen Tonnen anlagenintern verarbeitet werden.

Die Nebenprodukte der Stahlherstellung haben damit von 1948 bis 2023 insgesamt über 1,1 Mrd. t Naturgestein ersetzt. Während durch den Einsatz von Hüttensand 408 Millionen Tonnen Kalk, Ton und Sand substituiert werden konnten, waren es bei Gesteinskörnungen insgesamt 629 Millionen Tonnen Naturgestein und bei Düngemitteln insgesamt 86 Millionen Tonnen Naturkalk. Durch die Verwendung von Hüttensand anstelle von Portlandzementklinker im Zement wurden zudem in diesem Zeitraum 231 Millionen Tonnen weniger CO2 emittiert.

Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS – Institut für Baustoff-Forschung, das die Zahlen jährlich erhebt: „ Eisenhüttenschlacken sind hochwertige ressourcen- und klimaschonende Kreislaufstoffe. Ihr Einsatz in den verschiedenen Anwendungsfeldern hat auch 2023 zum nachhaltigen Wirtschaften beigetragen. Wir müssen im Zuge der Transformation der Stahlindustrie alles daransetzen, dass diese Nebenprodukte auch in Zukunft zum Einsatz kommen können. Hier ist neben Wissenschaft und Forschung vor allem die Politik gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Unser Vorschlag für Anpassungen des Regelwerks im Bereich Zement/Beton liegt bei den regelsetzenden Institutionen auf dem Tisch.“

Quelle: FEhS-Institut

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