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Nach den Empfehlungen des Bundesrates müssen aus Sicht des bvse insbesondere noch drei Punkte nachgebessert werden.
"Wir sehen die Mantelverordnung so noch nicht auf der Zielgeraden. Mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 06.11.2020 wurden unsere wesentlichen Kritikpunkte nicht berücksichtigt. Dies betrifft sowohl den Produktstatus für Ersatzbaustoffe wie auch eine Länderöffnungsklausel für die Verfüllung von Abgrabungen und ein einheitliches Analyseverfahren sowohl für Recycling, Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen", so fasst bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbandes Mineralik Jürgen Weber die Ergebnisse der jüngsten Vorstandsberatung zusammen.
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