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Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für Sachsen-Anhalt ist abgeschlossen. Nach Auswertung und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde der in zwei sachliche Teilpläne gegliederte Plan am 18.11.2025 im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes bekanntgemacht.

Ab sofort sind für die Öffentlichkeit die beiden Teilpläne Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“ Teilplan „Gefährliche Abfälle“ einsehbar.

Während des Beteiligungsverfahrens vom 07.01.2025 bis 06.02.2025 konnten zunächst die Entwürfe online sowie in den Räumlichkeiten des LVwA in Halle und Magdeburg eingesehen werden. Bis zum 21.02.2025 bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt gingen 36 Stellungnahmen von Betroffenen, kommunalen Trägern, Landesbehörden, Vereinen und Wirtschaftsverbänden ein. Am 29.04.2025 fand der Erörterungstermin statt. Hinweise und Anregungen sind in die Endfassung des Abfallwirtschaftsplanes eingeflossen.

Was regelt der Abfallwirtschaftsplan?

Mit rund 1,1 Mio. Tonnen Siedlungsabfällen pro Jahr, die in privaten Haushalten anfallen, sowie 2,15 Millionen Tonnen gefährlichen Abfällen und rund 8,3 Millionen Tonnen nicht gefährlichen Massenabfällen wird in den kommenden Jahren in Sachsen-Anhalt gerechnet. Der Plan prognostiziert die abfallwirtschaftliche Entwicklung bis zum Jahr 2034 und stellt fest, dass die ntsorgungskapazitäten für Sachsen-Anhalt über diesen Zeitraum hinaus ausreichend sind. Er bildet die Orientierungsgrundlage für Entsorgungsträger, abfallwirtschaftliche Akteure und enthält Empfehlungen sowie Leitlinien für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024

>>> Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt - Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“ (TP SiA LSA)
>>> Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt - Teilplan „Gefährliche Abfälle“ (TP gefA LSA)

Quelle: https://lvwa.sachsen-anhalt.de

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