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Um Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel und veränderten technischen und rechtlichen Anforderungen zu begegnen, wurden die umwelttechnischen Berufe modernisiert. Sie erhielten aktualisierte Ausbildungsordnungen und neue Abschlussbezeichnungen. Die vier neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2024 in Kraft.

0729 IHK BIBBUmsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Auch nach der Neuordnung bleiben die gemeinsamen Kernqualifikationen erhalten, jedoch wird der zeitliche Umfang von 15 auf 12 Monate reduziert, um mehr Raum für die berufsspezifischen Inhalte zu gewinnen. Veränderungen gibt es auch bei der Prüfungsstruktur, welche bislang aus Zwischen- und Abschlussprüfung besteht und künftig durch eine gestreckte Abschlussprüfung (GAP) ersetzt wird. Teil 1 der GAP bezieht sich auf die gemeinsamen Kernqualifikationen und ist für alle vier Berufe identisch, während sich Teil 2 den berufsspezifischen Inhalten widmet. Da Umwelttechnologen und Umwelttechnologinnen im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, ergeben sich erhöhte Anforderungen an die IT-Sicherheit, welche bei der Neuordnung ebenfalls eine stärkere Berücksichtigung findet.

Bisherige Abschlussbezeichnung:

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Abwassertechnik
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Künftige Abschlussbezeichnung:

Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung
Umwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung
Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

Weitere Informationen:

Quelle und weitere Informationen: www.ihk.de/ulm

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