Verwertungsquote am Bau wird drastisch sinken - Verschärfung der Deponieknappheit erwartet
„Diese Verordnung wird in der jetzigen Fassung ihren selbst gesteckten Zielen nicht gerecht. Dem Boden- und Grundwasserschutz wird ein deutlich stärkeres Gewicht gegeben, zu Lasten des Ressourcenschutzes und einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft im Bau. Wenn mit der Mantelverordnung ein Meilenstein für Ressourceneffizienz, Grundwasserschutz und Bodenschutz gesetzt werden soll, dann muss das Regelwerk auch so gestaltet sein. Das ist es aber nicht. Daher sind Korrekturen notwendig.“ Dies erklärte Wolfgang Schubert-Raab, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, zur derzeitigen Diskussion um die so genannte „Mantelverordnung“.
Bei der Mantelverordnung handelt es sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, um das seit 15 Jahren gerungen wird. Damit soll bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die ordnungsmäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle geregelt werden. Mit einem Aufkommen von mehr als 275 Millionen Tonnen/Jahr sind mineralische Abfälle der größte Abfallstrom in Deutschland. Mineralische Bau-Abfälle machen davon mit über 220 Mio. t den größten Anteil aus.
„Wir gehen davon aus, dass aufgrund der geplanten Neuregelung eine Einschränkung der Verwertungsmöglichkeiten und somit ein Rückgang der Verwertungsquote zu erwarten ist. Die Abfallströme werden in Richtung des knappen Deponieraums verschoben“, führte Schubert-Raab weiter aus. „Eine ortsnahe Verwertung von Bodenaushub wird erheblich eingeschränkt werden. Und es gibt jetzt schon zu geringe Deponiekapazitäten bei steigenden Deponiekosten.“
Der größte Branchenverband der Bauwirtschaft befürwortet grundsätzlich eine bundeseinheitliche Verordnung, die rechtsverbindliche Regelungen für den Umgang mit dem mineralischen Abfallstrom sowie einen hohen Standard für Boden und Grundwasser schafft. Das Ziel der Schonung von Primärressourcen durch hochwertige Kreislaufwirtschaft muss aber gleichrangig Berücksichtigung finden.
„Die Mantelverordnung sollte aus unserer Sicht in der jetzigen Beschlussfassung nicht in Kraft treten. Das avisierte Ziel einer deutlichen Steigerung des Baustoffrecyclings wird mit dieser Mantelverordnung nicht erreicht werden. Gütegesicherte Recycling-Baustoffe gelten rechtlich weiterhin als Abfall. Dieses führt zu einer folgenschweren Benachteiligung von Recycling-Baustoffen („Sekundärbaustoffen“), es ist akzeptanzmindernd für Bauherren und hemmt die Nachfrage. Die Mantelverordnung löst dieses Problem nicht“, so Schubert-Raab weiter.
Die Mantelverordnung führt zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für Analysen, Anzeige- und Dokumentationspflichten. Dies betrifft insbesondere den Ausbau von Boden und dessen Wiederverwertung auf einer anderen Baustelle. Die Auflagen treiben somit nicht nur die Baukosten in die Höhe und erhöhen das Risiko von Bauverzögerungen. Für Bauherren wird so auch der Weg der direkten Deponierung zunehmend attraktiv.
„Wir lehnen die Mantelverordnung nicht prinzipiell ab, sondern wir setzen uns dafür ein, dass die Verordnung noch entsprechende Änderungen erfährt, damit sie ihrer eigenen Zielsetzung auch gerecht werden kann. Sie müsste nach 15 Jahren Arbeit und dem dringenden Wunsch aller nach einer bundeseinheitlichen, rechtsverbindlichen Regelung nicht scheitern, sondern könnte noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten“, erklärte Schubert-Raab abschließend.