Die aktuellen Entwürfe zur Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in deutsches Recht sorgen für massive Kritik seitens der mittelständischen Unternehmen und der Entsorgungsbranche.
Die Vorlagen, die als Mantelgesetz und Mantelverordnung vorgelegt wurden, gehen in einigen Punkten über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Dies führt nach Ansicht von bvse, BDSV und VDM zu erheblichen finanziellen Belastungen und Wettbewerbsnachteilen im europäischen Vergleich.
Überzogene Anforderungen gefährden den Industriestandort Deutschland
Die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU), die durch die Richtlinie (EU) 2024/175 geändert wurde, soll eigentlich einheitliche Standards für Industrieanlagen in der EU schaffen. Doch die deutschen Entwürfe enthalten zusätzliche Anforderungen, die über die 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinausgehen. Dies führt zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand, der insbesondere mittelständische Unternehmen belastet.
„Die politischen Beteuerungen von Bürokratieabbau und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren erweisen sich einmal mehr als leere Worthülsen“, betonen bvse, BDSV und VDM. Die überzogenen Anforderungen schwächen den Industriestandort Deutschland und führen zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten, die die Richtlinie deutlich unbürokratischer umsetzen.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Ausweitung der Regelungen auf Anlagen, die eigentlich nicht unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen. Die geplanten erweiterten Betreiberpflichten, die auf IED-Anlagen beschränkt sein sollten, werden im Entwurf auf alle Anlagen ausgeweitet. Dies konterkariert die Bestrebungen nach einer Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und stellt eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen dar.
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird ignoriert
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Nichtberücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der in der EU-Richtlinie ausdrücklich verankert ist. So heißt es in § 14a Abs. 3 der Industrieemissionsrichtlinie, dass der Grad der Detailgenauigkeit des Umweltmanagementsystems der Art, dem Umfang und der Komplexität der Anlage sowie ihren potenziellen Umweltauswirkungen entsprechen muss. Dieser wichtige Passus fehlt jedoch in den deutschen Entwürfen, was zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung der Unternehmen im europäischen Wettbewerb führen könnte.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht weiter einzuschränken, fordern die betroffenen Branchen eine strikte 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie unter Nutzung des europarechtlich möglichen Spielraums. Zudem müssen konkrete Entlastungsmaßnahmen zeitnah vorgelegt, beschlossen und umgesetzt werden. Die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren muss vorangetrieben werden, um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen.
„Wenn Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht weiter zurückfallen will, müssen die politischen Entscheidungsträger endlich handeln und die überzogenen Anforderungen zurücknehmen“, so das Fazit der Recyclingverbände bvse, BDSV und VDM. Andernfalls drohe eine weitere Schwächung des Industriestandorts Deutschland, mit negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung.