Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) Daten zum Aufkommen und der Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2019 zur Berichterstattung an die EU-Kommission erhoben. Der Bericht enthält auch die Zahlen nach der neuen Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 .
Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG schreibt den Mitgliedsstaaten Berichterstattungspflichten vor. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die benötigten Daten erhoben. Erstmalig wurden dabei nach der Erhebung entsprechend der bisherigen Methode, die Daten auch entsprechend der neuen Berechnungsmethode ausgewertet, die ab dem Berichtsjahr 2020 verpflichtend angewandt werden muss.
Der Verpackungsverbrauch zur Entsorgung stieg 2019 im Vergleichzum Vorjahr um 0,2 % bzw. um 47 kt auf 18,91 Mio. Tonnen an. Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch.
Darüber hinaus dokumentiert der Bericht auch die Verbrauchs- und Recyclingmengen nach der Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, die für die Meldung an die Europäische Kommission maßgebend sind. Der Verpackungsverbrauch ändert sich im Gesamtergebnis nicht. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen.
Die Broschüre "Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2019 finden Sie >>> hier zum Download.
Quelle: www.umweltbundesamt.de