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Bildquelle: Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

Nachhaltige Produkte sollen in der EU zur Norm werden. Mit am 30.03.2022 von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlägen sollen nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können.

Das betrifft Waren wie Handys und Textilien ebenso wie Bauprodukte. Gleichzeitig sollen Verbraucher besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. „Es ist höchste Zeit, dass wir das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist. Die vorgelegten Vorschläge stellen sicher, dass in Europa nur die nachhaltigsten Produkte angeboten werden“, so Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans. „So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Energieverbrauch senken und kaputte Produkte reparieren lassen, anstatt sie zu ersetzen.“

Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, hat die Kommission neue Vorschriften vorgeschlagen, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus, vom Entwurf über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen.

Die Kommission legte auch eine neue Strategie vor, damit Textilien haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können, um „Fast Fashion“, Textilabfälle und die Vernichtung unverkaufter Textilien anzugehen und sicherzustellen, dass bei der Herstellung von Textilien die sozialen Rechte uneingeschränkt gewahrt werden.

Ein weiterer Vorschlag zielt darauf ab, den Binnenmarkt für Bauprodukte zu stärken und sicherzustellen, dass sich mit dem bestehenden Rechtsrahmen unsere Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der baulichen Umwelt verwirklichen lassen.

Außerdem beinhaltet das Paket einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Stärkung der Verbraucher beim grünen Wandel, damit sie besser über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Grünfärberei geschützt sind.

Mit den vorgelegten Vorschlägen präsentiert die Kommission die Instrumente für den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft in der EU, die nicht mehr von Energie- und Ressourcenabhängigkeit geprägt ist, externen Schocks besser standhalten kann und die Natur und die menschliche Gesundheit respektieren. Die Vorschläge bauen auf dem Erfolg der bestehenden Ökodesign-Vorschriften der EU auf, die zu einer deutlichen Verringerung des Energieverbrauchs in der EU und zu erheblichen Einsparungen für die Verbraucher geführt haben.

Allein 2021 konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU dank der bestehenden Ökodesign-Anforderungen Energiekosten in Höhe von 120 Mrd. Euro einsparen. Die Vorschriften haben auch zu einem Rückgang des jährlichen Energieverbrauchs der betreffenden Produkte um 10 Prozent geführt. Bis 2030 können dank des neuen Rahmens 132 Mio. Tonnen an Primärenergie eingespart werden, was etwa 150 Mrd. Kubikmetern Erdgas und damit fast der Gesamtheit der russischen Erdgasimporte der EU entspricht.

Nachhaltige Produkte zur Norm machen

Im Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geht es um die Produktgestaltung, die für bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus maßgeblich ist. Darin sind neue Anforderungen vorgesehen, damit Produkte nachhaltiger und zuverlässiger sind sowie wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können und energie- und ressourceneffizient gestaltet werden. Zudem sorgen produktspezifische Informationsanforderungen dafür, dass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind. Alle unter die Verordnung fallenden Produkte werden digitale Produktpässe haben. So können Produkte leichter repariert oder recycelt und bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden. Außerdem kann eine Kennzeichnung eingeführt werden. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung der umweltorientierten öffentlichen Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.

Mit dem vorgelegten Vorschlag wird der bestehende Ökodesign-Rahmen in zweifacher Hinsicht erweitert. Erstens soll der Rahmen ein möglichst breites Spektrum von Produkten abdecken, und zweitens soll der Geltungsbereich der Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, ausgeweitet werden. Die Festlegung von Mindestkriterien nicht nur für die Energieeffizienz, sondern auch für die Kreislaufwirtschaft und eine allgemeine Verringerung des Umwelt- und Klimafußabdrucks von Produkten führt zu einer höheren Energie- und Ressourcenunabhängigkeit und zur Eindämmung der Umweltverschmutzung. Die Verordnung wird den Binnenmarkt stärken, da sie an die Stelle voneinander abweichender einzelstaatlicher Rechtsvorschriften tritt und wirtschaftliche Innovationsmöglichkeiten schaffen, insbesondere in den Bereichen Wiederaufarbeitung, Wartung, Recycling und Reparatur. Die vorgeschlagene Verordnung sieht einen Rahmen und ein Verfahren für die fortlaufende Festsetzung von Anforderungen für Produkte oder Produktgruppen durch die Kommission vor, die dabei eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten wird.

Zusammen mit diesem Vorschlag hat die Kommission einen Arbeitsplan für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 angenommen, um neue energieverbrauchsrelevante Produkte zu erfassen, die Ziele für bereits regulierte Produkte anzupassen bzw. höher zu stecken. Dabei handelt es sich um eine Übergangsmaßnahme bis die neue Verordnung in Kraft tritt. Das Arbeitsprogramm betrifft hauptsächlich Verbraucherelektronik (Smartphones, Tablets, Photovoltaikanlagen), weil das Abfallaufkommen in diesem Bereich am schnellsten wächst.

Ferner wurden Initiativen für bestimmte Sektoren vorgestellt, um die flächendeckende Einführung nachhaltiger Produkte in der EU zu fördern. Zwei vorrangige Produktgruppen, die erhebliche Auswirkungen haben, sind Gegenstand der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien und der überarbeiteten Bauprodukteverordnung.

Nachhaltige und kreislauffähige Textilien

Der europäische Textilkonsum steht, was die Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel anbelangt, nach Lebensmitteln, Wohnraum und Mobilität an vierter Stelle. Bei Wasserverbrauch und Flächennutzung nimmt er den dritten und beim Einsatz von Primärrohstoffen den fünften Platz ein.

In der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien sind die Vision und konkrete Maßnahmen dargelegt, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Textilerzeugnisse spätestens 2030 haltbarer sind und recycelt werden können, so weit wie möglich aus recycelten Fasern gemacht und frei von gefährlichen Stoffen sind und dass bei der Herstellung die sozialen Rechte und die Umwelt respektiert werden. Verbraucher können hochwertige Textilien länger nutzen, „Fast Fashion“ kommt aus der Mode und wirtschaftlich rentable Wiederverwendungs- und Reparaturdienste sollten allgemein zugänglich sein. In einem wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und innovativen Textilsektor müssen die Hersteller die Verantwortung für ihre Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zur Entsorgung übernehmen. So wird das kreislauforientierte Textilökosystem florieren und über ausreichende Kapazitäten für innovatives Faser-zu-Faser-Recycling verfügen, während die Entsorgung von Textilien durch Verbrennung oder in Deponien auf ein Minimum reduziert werden muss.

Zu den spezifischen Maßnahmen zählen Ökodesign-Anforderungen für Textilien, verständlichere Informationen, ein digitaler Produktpass und eine verbindliche EU-Regelung für eine erweiterte Herstellerverantwortung. Ferner sind Maßnahmen vorgesehen, um gegen die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik aus Textilien vorzugehen, die Richtigkeit umweltbezogener Angaben zu gewährleisten und kreislauforientierte Geschäftsmodelle einschließlich Wiederverwendungs- und Reparaturdiensten zu fördern. Um gegen „Fast Fashion“ vorzugehen, werden in der Strategie auch die Unternehmen aufgefordert, die Zahl der Kollektionen pro Jahr zu verringern, Verantwortung zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihren CO2- und ihren Umweltfußabdruck zu verringern, und die Mitgliedstaaten werden angehalten, den Wiederverwendungs- und Reparatursektor steuerlich zu begünstigen. Die Kommission wird den Übergang auch mit Sensibilisierungsmaßnahmen fördern.

Die Strategie soll auch das Textilökosystem während seines Umbaus unterstützen und begleiten. Deshalb leitet die Kommission heute auch die Co-Creation eines Übergangspfads für das Textilökosystem ein. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Kooperationsinstrument, um das Ökosystem bei der Erholung von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, unter denen Unternehmen während der letzten beiden Jahre in ihrem täglichen Betrieb gelitten haben. Es wird auch ihre Fähigkeit stärken, sowohl einem harten globalen Wettbewerb als auch künftigen Schocks für ihr langfristiges Überleben standzuhalten.

Alle Beteiligten sind aufgerufen, bei der Co-Creation aktiv mitzuwirken, indem sie sich verpflichten, das Kreislaufprinzip anzuwenden und kreislauforientierte Geschäftsmodelle umzusetzen sowie Maßnahmen zur Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung und Resilienz und zur Festlegung der erforderlichen Investitionen für den grünen und den digitalen Wandel durchzuführen.

Die Bauprodukte von morgen

Auf das Bau-Ökosystem entfallen knapp 10 Prozent der Wertschöpfung in der EU, und es beschäftigt rund 25 Mio. Menschen in mehr als 5 Mio. Unternehmen. Die Bauprodukteindustrie zählt 430.000 Unternehmen in der EU mit einem Umsatz von 800 Mrd. Euro. Dabei handelt es sich hauptsächlich um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Sie sind ein wichtiges wirtschaftliches und soziales Gut für lokale Gemeinschaften in europäischen Regionen und Städten.

Auf Gebäude entfallen rund 50 Prozent der Gewinnung und des Verbrauchs von Ressourcen und mehr als 30 Prozent des jährlichen Abfallaufkommens in der EU. Hinzu kommt, dass Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU und 36 Prozent der durch den Energieverbrauch bedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.

Die überarbeitete Bauprodukteverordnung wird die seit 2011 geltenden Vorschriften stärken und modernisieren. Sie wird einen harmonisierten Rahmen für die Bewertung der Umwelt- und Klimaleistung von Bauprodukten und die Kommunikation darüber schaffen. Durch neue Produktanforderungen wird sichergestellt, dass das Design und die Herstellung von Bauprodukten auf dem neuesten Stand der Technik beruhen, um sie haltbarer zu machen und damit sie leichter repariert, recycelt oder wiederaufgearbeitet werden können.

Sie wird auch den Normungsorganisationen die Ausarbeitung einheitlicher europäischer Normen erleichtern. Zusammen mit verbesserten Marktüberwachungskapazitäten und klareren Vorschriften für Wirtschaftsbeteiligte entlang der Lieferkette wird dies dazu beitragen, Barrieren für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu beseitigen. Ferner wird die überarbeitete Verordnung digitale Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands insbesondere für KMU bieten wie z. B. eine Datenbank für Bauprodukte und einen digitalen Produktpass.

Quelle und weitere Informationen: https://germany.representation.ec.europa.eu

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