Die aus dem Jahre 2011 stammende Versicherungsrichtlinie vds 2517 (Brandschutz in Recycling- und Sortieranlagen) wurde in einer gemeinsamen Projektgruppe des Gesamtverbandes der Versicherer (GdV), den Entsorgerverbänden bvse e.V., BDE e.V., ASA e.V. und dem VKU überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Mit dem neuen Leitfaden zum Brandschutz will der Verband sowohl Versicherer unterstützen, die Risiken leichter einschätzen zu können, als auch Recycling- und Entsorgungsunternehmen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu minimieren.
Recyclingbetriebe im Sinne dieser Publikation sind Abfallbehandlungsanlagen, in denen Siedlungsabfälle und brennbare Sekundärrohstoffe sortiert, aufbereitet und gelagert werden. Betriebe für das Recycling von Batterien sind nicht Gegenstand der Betrachtung.
Die überarbeitete Muster-Kunststofflager-Richtlinie (MKLR), Ausgabe März 2023 wurde wörtlich integriert und mit Hinweisen zum Sachschutz ergänzt. Die Erkenntnisse zum Brandschutz aus der von den Versicherern unterstützten Untersuchung zu Brandereignissen in Abfallbehandlungsanlagen des LANUV NRW („(Fachbericht 68, LANUV 2016“) wurden berücksichtigt.
In der Publikation werden mögliche bauliche, anlagentechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen, verfahrenstechnische Präventionsmöglichkeiten sowie Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes für die Umsetzung in Recyclingbetrieben beschrieben. Mit Bezug auf den jeweiligen Anlagenteil werden typische Risikoschwerpunkte und Brandschutzmaßnahmen aufgezeigt.
Welche Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb umgesetzt werden, sollte immer mit dem Versicherer abgestimmt werden.