Abfallverbringung ist für viele Unternehmen heute Teil des täglichen Geschäftsverkehrs. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen unterliegt dabei unterschiedlichen Anforderungen.
Welche Anforderungen gelten, hängt davon ab, um welche Art von Abfall es sich handelt, welches Entsorgungsverfahren vorgesehen ist und welche Staaten (EU-Staaten oder Drittstaaten) betroffen sind. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich unter anderem aus der sogenannten europäischen Abfallverbringungsverordnung( VVA) und deutschen Regelungen.
Grundsätzlich unterscheidet die VVA zwischen nicht-gefährlichen Abfällen der „Grünen Liste“, die zur Verwertung bestimmt sind, Abfällen der „Gelben Liste“ (die in der Regel ein höheres Gefahrpotential haben), die zur Verwertung bestimmt sind, Abfällen zur Beseitigung und Abfällen, die in keiner Liste der VVA aufgeführt sind sowie Abfallgemischen. Abfälle der sogenannten „Grünen Liste“ können aufgrund ihres geringen Gefahrenpotenzials mit dem sogenannten Annex-VII-Formular verbracht werden. Zwischen der Person/ der Firma, die die Verbringung veranlasst und dem Empfänger müssen auch bestimmte vertragliche Vereinbarungen getroffen werden (sogenannter Artikel-18-Vertrag). Abfälle nach der „Gelben Liste“ dürfen nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung, die im Rahmen des sogenannten Notifzierungsverfahrens erteilt wird, verbracht werden.
Zu beachten ist, dass Verstöße gegen abfallverbringungsrechtliche Regelungen bußgeldbewehrt sind. Besonders schwerwiegende Verstöße können auch strafrechtlich geahndet werden.
Der bvse hat gemeinsam mit der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg zu Thema Abfallverbringung eine Broschüre erarbeitet, in der die grundlegenden Voraussetzungen der Abfallverbringung dargestellt werden. Die Broschüre enthält sowohl eingehendere Erklärungen des Regelwerkes als auch bildliche schematische Darstellungen der wichtigsten Abläufe der Abfallverbringung. Außerdem listet sie Adressen zu den wichtigsten Behörden im In- und Ausland auf und stellt wichtige Besonderheiten zur Abfallverbringung in anderen EU-Staaten dar.
Für Mitglieder zum Herunterladen: Leitfaden Abfallverbringung