BVerwG: Auch Permanenttragetaschen unterliegen der Systembeteiligungspflicht
Ein Supermarkt, der seinen Kunden Tragetaschen zum Transport der gekauften Waren anbietet, muss sich hierfür auch dann an einem sog. Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen, wenn diese Taschen besonders langlebig sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 23.07.2026 entschieden.
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