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Am 27. Mai 2024 hat der EU-Rat die Ökodesign-Verordnung angenommen, die Anforderungen an nachhaltige Produkte festlegt. Die Verordnung ersetzt die bestehende Ökodesign-Richtlinie und weitet ihren Geltungsbereich über Energieprodukte hinaus auf alle Arten von Waren aus, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Dies ist der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens.

Grüne Anforderungen für nachhaltige Produkte

Die Verordnung betrifft alle Arten von Produkten, mit nur wenigen Ausnahmen (z. B. Autos oder Verteidigungs- und Sicherheitsprodukte). Mit der neuen Verordnung werden neue Anforderungen eingeführt, z. B. an die Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, Regeln für das Vorhandensein von Stoffen, die die Kreislaufwirtschaft behindern, Energie- und Ressourceneffizienz, recycelte Inhalte, Wiederaufbereitung und Recycling, Kohlenstoff- und Umweltfußabdrücke sowie Informationsanforderungen, einschließlich eines digitalen Produktpasses. Die Kommission wird ermächtigt, Ökodesign-Anforderungen durch delegierte Rechtsakte festzulegen, und die Industrie hat 18 Monate Zeit, diese zu erfüllen.

Die Ökodesign-Kriterien werden im öffentlichen Beschaffungswesen gelten, um Anreize für die öffentliche Beschaffung umweltfreundlicher Produkte zu schaffen. Die neue Verordnung führt ein direktes Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen ein (KMUs werden vorübergehend ausgenommen) und ermächtigt die Kommission, ähnliche Verbote für andere Produkte in Zukunft einzuführen. Die Ökodesign-Verordnung wird an das Gesetz über digitale Dienste angeglichen, wenn es um Produkte geht, die online verkauft werden.

Die nächsten Schritte

Nachdem der EU-Rat zugestimmt hat, ist der Rechtsakt angenommen worden. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt ab 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Hintergrund

Die derzeitige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG legt Energieeffizienzanforderungen für 31 Produktgruppen fest. Nach Berechnungen der Kommission wurden dadurch 120 Mrd. EUR an Energiekosten eingespart und der jährliche Energieverbrauch der unter die Richtlinie fallenden Produkte um 10 % gesenkt.

Die neue Verordnung wurde von der Kommission am 30. März 2022 vorgeschlagen. Der Rat nahm seine allgemeine Ausrichtung am 23. Mai 2023 an und erzielte am 4. Dezember 2023 eine vorläufige Einigung mit dem Parlament.

Quelle und weitere Informationen: www.consilium.europa.eu

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