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Die Rechtsanwaltskanzlei Pauly Rechtsanwälte hat mitgeteilt, dass das geplante Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackDG) zum 12. August 2026 verschoben wird.

Grund ist eine Verlängerung der sogenannten Stillhaltefrist durch die Europäische Kommission über den ursprünglich vorgesehenen Termin hinaus. Das nationale Gesetzgebungsverfahren verzögert sich damit vorerst.

Für Unternehmen und andere betroffene Marktteilnehmer bedeutet dies, dass das VerpackDG nicht wie geplant in Kraft tritt. Unberührt davon bleibt jedoch die Anwendung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR), die weiterhin zum 12. August 2026 wirksam wird. Wie es mit der Abstimmung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission weitergeht, bleibt derzeit offen.

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