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Am 12.07.2023 hat das Parlament seine Verhandlungsposition für Gespräche mit den EU-Regierungen über ein neues Gesetz zur Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten in der EU festgelegt.

Die Abgeordneten im Plenum nahmen einen vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorbereiteten Bericht über die Überarbeitung des EU-Rahmens für Ökodesign für nachhaltige Produkte an, mit 473 Stimmen dafür, 110 dagegen und 69 Enthaltungen.

In ihrem Verhandlungsmandat stärken die Abgeordneten die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, um eine längere Produktlebensdauer und besser informierte Verbraucher zu gewährleisten.

Die Lebensdauer eines Produkts sollte nicht durch Designmerkmale begrenzt werden. Auch Software-Updates, Verbrauchsmaterialien (z.B. Tintenpatronen, Glühbirnen, Kaffeepads), Ersatzteile und Zubehör müssen für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein. Ein neuer „Produktpass" mit genauen und aktuellen Informationen soll die Transparenz erhöhen und Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.

In dem Text wird die Kommission aufgefordert, der Festlegung von Nachhaltigkeitsanforderungen für eine Reihe von Produktgruppen in den anstehenden Ökodesign-Maßnahmen wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien Vorrang einzuräumen. Die Abgeordneten fordern auch ein spezifisches Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien sowie Elektro- und Elektronikgeräte.

Zitat

Berichterstatterin Alessandra Moretti (S&D, IT) erklärte: „Es ist an der Zeit, das Wirtschaftsmodell einer Wegwerfgesellschaft - ‚nehmen, herstellen, entsorgen‘ - zu beenden, das unserem Planeten, unserer Gesundheit und unserer Wirtschaft so schadet. Dieses Gesetz wird sicherstellen, dass neue Produkte so gestaltet werden, dass sie allen zugutekommen und die Grenzen unseres Planeten respektieren und die Umwelt schützen. Nachhaltige Produkte werden zur Norm und ermöglichen es Verbrauchern, Energie zu sparen, Reparaturen zu erleichtern und kluge Umweltentscheidungen beim Einkaufen zu treffen - und sich so auf lange Sicht Geld zu sparen."

Nächste Schritte

Das Parlament ist bereit, Gespräche mit den EU-Regierungen im Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen.

Hintergrund

Am 30. März 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der ein allgemeiner Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte geschaffen und die derzeitigen Vorschriften, die sich nur auf energiebetriebene Produkte konzentrieren, aufgehoben werden sollen. Die überarbeiteten Vorschriften würden für fast alle Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt gelten (mit Ausnahme von Lebens- und Futtermitteln, Arzneimitteln und lebenden Organismen). Der Vorschlag ist Teil eines Pakets zur Kreislaufwirtschaft, das auch eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien und einen Vorschlag zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel umfasst.

Mit der Annahme dieses Berichts kommt das Parlament den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger nach, eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen, indem es nachhaltige EU-Produkte und -Produktionen fördert und den Übergang zu einem nachhaltigen und widerstandsfähigen Wachstumsmodell unterstützt, wie es in den Vorschlägen 5 Absatz 1, 5 Absatz 7, 5 Absatz 10, 11 Absatz 1 und 11 Absatz 2 der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommt.

 Weitere Informationen

    Der verabschiedete Text wird >>> hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 12.07.2023)

   Video der Plenardebatte

   Merkblatt zu den Verfahrensschritte

   EP-Hintergrundinformationen - „Ökodesign für nachhaltige Produkte

Quelle: www.europarl.europa.eu

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