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bvse, BDSV und VDM sehen erhebliche Probleme bei der Einführung des europäischen Digital Waste Shipment System.

0811 bdsv bvse vdmDie Verbände fordern eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Verbringung grüngelisteter Abfälle und wollen die Papierform vorerst auch bei notifizierungspflichtigen Abfallverbringungen ermöglichen.

Die deutsche Recyclingwirtschaft warnt vor erheblichen Störungen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen durch die verpflichtende Digitalisierung der Verfahren, wenn die Übergangsfristen nicht verlängert werden . In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesumweltministerium, das auch an die EU-Kommission übermittelt worden ist, fordern der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) daher, kurzfristig weitere Übergangsregelungen für die verpflichtende Nutzung des Digital Waste Shipment System (DIWASS). Andernfalls drohten den Unternehmen wirtschaftliche Schäden und bewährte Recyclingwege könnten unterbrochen werden.

Hintergrund ist die novellierte EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Sie sieht seit dem 21. Mai 2026 den verpflichtenden elektronischen Austausch von Dokumenten über DIWASS vor. In der praktischen Umsetzung gebe es derzeit jedoch erhebliche technische und administrative Probleme.

Übergangsregelungen verhindern bislang größere Probleme

Dass es bislang noch nicht zu größeren Beeinträchtigungen gekommen ist, führen die Verbände vor allem auf die aktuell noch bestehenden Übergangsregelungen zurück. Bei Verbringungen, die den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 und damit dem Anhang-VII-Verfahren unterliegen, kann bis Ende 2026 weiterhin ausschließlich mit Papierdokumenten gearbeitet werden. Bei notifizierungspflichtigen Verbringungen greifen Unternehmen zudem vielfach noch auf Genehmigungen zurück, deren Anträge vor Inkrafttreten der neuen Regelungen in Papierform gestellt wurden.

Problematisch werde es dagegen dort, wo bereits zwingend über DIWASS notifiziert werden müsse. Als Beispiel nennen die Verbände Kunststoffabfälle mit dem Abfallschlüssel B3011 bei Verbringungen in Drittstaaten, die seit dem 21. Mai 2026 erstmals der Notifizierungspflicht unterliegen. Hier zeigten sich nach Einschätzung der Verbände die Schwächen des Systems besonders deutlich.

Eine Mitgliederumfrage des bvse habe ergeben, dass bislang keine einzige Notifizierung über DIWASS vollständig abgewickelt werden konnte – unabhängig vom Digitalisierungsstand der jeweils zuständigen Abfallverbringungsbehörde. Seit dem 21. Mai habe daher keine Verbringung stattgefunden, bei der die Nutzung des Systems zwingend erforderlich war.

Verbände fordern Verlängerung bis mindestens Mitte 2027

Als wesentliche Ursache nennen die Verbände zunächst Schwierigkeiten bei der Registrierung. Behörden konnten die Vielzahl der Anträge teilweise nicht zeitnah bearbeiten. Einige zuständige Stellen hätten zudem selbst Probleme, die technischen Voraussetzungen für DIWASS zu schaffen. Das sei besonders folgenreich, weil eine Notifizierung technisch erst möglich sei, wenn sämtliche beteiligten Partner der Entsorgungskette registriert sind.

Hinzu kämen mangelhafte oder unzuverlässige Schnittstellen zwischen nationalen IT-Systemen und DIWASS. Dadurch könne unter anderem das Hochladen von Formularen scheitern. Außerdem seien bereits registrierte Akteure, beispielsweise Transportunternehmen, im System teilweise nicht auffindbar. In der Folge könnten vollständige Notifizierungsunterlagen nicht erstellt werden.

Mit besonderer Sorge blicken bvse, BDSV und VDM deshalb auf das kommende Jahr. Zum Jahreswechsel endet zunächst die Übergangsphase für die Nutzung des Anhang VII in Papierform. Später laufen zudem bestehende Notifizierungsgenehmigungen aus. Nach Darstellung der Verbände ist eine Nutzung von DIWASS für das Anhang-VII-Verfahren derzeit noch nicht möglich, sodass bislang auch keine praktische Testphase stattfinden könne.

Sollten die Probleme nicht rechtzeitig gelöst werden, befürchten die Verbände erhebliche wirtschaftliche Folgen. Neben finanziellen Schäden und möglichen Kundenverlusten, könnten etablierte Verwertungswege beeinträchtigt werden. Besonders problematisch sei dies dort, wo im Inland keine ausreichenden Verwertungskapazitäten zur Verfügung stehen. Unternehmen dürften nach Auffassung der Verbände keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteile aufgrund technischer Mängel oder administrativer Verzögerungen erleiden.

Um einen reibungsloseren Übergang zu ermöglichen, schlagen die drei Recyclingverbände mehrere konkrete Maßnahmen vor. Zunächst soll die derzeit für Anhang-VII-Verbringungen geltende Duldung der Papierform auch auf neue notifizierungspflichtige Verfahren ausgeweitet werden.

Darüber hinaus soll die Übergangsfrist für die Papierform sowohl bei Anhang-VII-Verbringungen als auch bei notifizierungspflichtigen Abfällen mindestens bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden. Eine ausschließlich digitale Abwicklung über DIWASS sollte nach Auffassung der Verbände erst dann verpflichtend werden, wenn zuvor eine mindestens zweimonatige Testphase erfolgreich durchgeführt worden ist.

Als weitere Entlastung schlagen bvse, BDSV und VDM vor, behördliche Zustimmungen für Bestandsnotifizierungen, die 2026 auslaufen, pauschal um ein Jahr zu verlängern. Damit könne der derzeitige Druck sowohl auf die Unternehmen als auch auf die zuständigen Behörden reduziert werden. Ziel müsse ein geordneter Übergang zur digitalen Abwicklung sein, ohne dabei die Entsorgungs- und Verwertungssicherheit zu gefährden.

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