Für die Beantragung dieser Nummern wurde vom Land Schleswig-Holstein in enger fachlicher Abstimmung mit der LAG GADSYS nun als Teil des „Elektronisches Nummernvergabeverfahrens“ (eNRV) ein Online-Dienst entwickelt, der es Abfallerzeugern, Abfallentsorgern sowie Bevollmächtigten ermöglicht, die notwendigen Nummern elektronisch zu beantragen.
Auch die behördliche Entscheidung zur Nummernvergabe wird den Antragstellern im eNRV elektronisch übermittelt.
Die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) bietet seit 1999 bundesweit verschiedenste elektronische Systeme zur Erfassung, Verarbeitung und Dokumentation abfallrechtlicher Daten an. Während zunächst ausschließlich Angebote für Behörden erarbeitet wurden, hat sich der Schwerpunkt der Neuentwicklungen mittlerweile darauf gerichtet, für alle Beteiligten im Bereich der Abfallwirtschaft Online-Dienste zu entwickeln, um elektronisch Anträge zu stellen und behördliche Entscheidungen übermittelt zu bekommen.
Seit 2010 besteht die Verpflichtung, Entsorgungsnachweise im Sinne der Nachweisverordnung (NachwV) elektronisch zu führen. Dafür wurde das eANV, das elektronische Abfallnachweisverfahren, entwickelt. Zur Identifikation der Beteiligten im eANV und in anderen abfallrechtlichen Verfahren sind Nummern zu verwenden, die von den zuständigen Behörden insbesondere an Abfallerzeuger und Abfallentsorger gemäß § 28 NachwV vergeben werden.
Zur Nutzung des Online-Dienstes wird lediglich ein internetfähiges Endgerät sowie ein aktueller Browser (z.B. Chrome, Firefox, Edge, Safari) benötigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur des Antrags ist nicht erforderlich. Der Online-Dienst bietet die Möglichkeit, den Antrag lokal zu speichern. Die Antragsmasken enthalten Pflichtfelder, die mit leicht verständlichen Hilfetexten versehen sind.
Der Zugang zum Online-Dienst erfolgt über die Homepage der LAG GADSYS: https://www.gadsys.de.
Dort findet sich unter den Angeboten zur NachwV der Button, mit dem die Seite zur Beantragung von Betriebsnummern erreicht wird.
Nach erfolgreichem Versand des vollständigen Antrags erhält der Antragsteller eine entsprechende Bestätigung mit einer Vorgangsnummer und einen individuellen Link, über den später der von der Behörde bereitgestellte Bescheid zur Vergabe der Betriebsnummer heruntergeladen werden kann. Der Antrag wird in das elektronische Postfach der zuständigen Behörde geleitet; die Vorgangsnummer dient der Identifizierung des Antrags bei dieser Behörde.
Informationen zur zuständigen Behörde werden dem Antragsteller im Online-Dienst angezeigt, auch wenn diese zu den wenigen Behörden gehört, die noch keine elektronische Beantragung von Erzeuger- oder Entsorgernummern ermöglicht.
Quelle
GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH
Internet: www.goes-sh.de