Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

In einem offenen Brief ruft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit anderen Verbänden, wie zum Beispiel dem bvse, der Bundesärztekammer, dem BDE  sowie vielen weiteren gesellschaftlichen Organisationen Umweltministerin Steffi Lemke zu einem schnellen nationalen Verbot von Einweg-Zigaretten auf.

Der regelrechte Boom dieser Produkte ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit. Einweg-E-Zigaretten verbrauchen auch riesige Mengen an Ressourcen und können durch die enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien verheerende Brände auslösen. Eine Verbotsregelung kann im derzeit in der Überarbeitung befindlichen Elektrogesetz schnell verankert werden. Auch ein Verbot aus Gründen des Gesundheits- oder Jugendschutzes ist möglich.

Einweg-E-Zigaretten sind besonders umweltschädigende Produkte und verschwenden wertvolle Ressourcen: Sie enthalten kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt oder Kupfer, bei deren Abbau Natur zerstört und große Wassermengen verbraucht werden. Die Produktion der leistungsstarken Batterien verursacht hohe Treibhausgasemissionen. Einweg-E-Zigaretten werden bereits nach einem Nutzungszyklus zu Elektroschrott. Eine Studie aus Großbritannien zeigt, dass dort lediglich 17 Prozent der Einweg-Vapes sachgerecht entsorgt werden. Es liegt nahe eine vergleichbare Größenordnung auch für Deutschland anzunehmen.

Bei unsachgemäßer Entsorgung gehen die enthaltenen wertvollen Rohstoffe für ein Recycling verloren und Schadstoffe gelangen in die Umwelt. Batterien in Einweg-E-Zigaretten sind brandgefährlich: Enthaltene Lithium-Ionen-Batterien können nicht entnommen werden. Bei unsachgemäßer Entsorgung können diese Brände verursachen, da sie sich bei Beschädigung stark erhitzen und selbst entzünden. Brände treten aktuell besonders häufig in Müllfahrzeugen, Sortier- und Recyclinganlagen auf, sind aber auch für private Haushalte nicht auszuschließen. Fehlentsorgte Einweg-E-Zigaretten können so Menschenleben gefährden. Batteriehaltige Altgeräte verursachen bereits heute Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe und gefährden so die Entsorgungssicherheit.

Dass ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schnell möglich ist, zeigen die Beispiele Belgien und Frankreich, wo bereits entsprechende Regelungen festge legt worden sind. Dies sehen auch die Bundesländer so, welche bereits 2023 im Bundesrat eine nationale Verbotsregelung einforderten und dies auf der Umweltministerkonferenz im Juni 2024 be kräftigten.

Aktuell wird das Gesetz zum Umgang mit Elektrogeräten (ElektroG) überarbeitet. Jedoch sieht der aktuelle Entwurf des ElektroG lediglich vor, dass Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten zur Rücknahme verpflichtet werden sollen. Bislang fehlt jedoch jeglicher Anreiz, die Einweg-E-Zigaretten in den Verkaufsstellen zurückzugeben. Ohne diesen werden Menschen, welche die elektronischen Einwegprodukte bislang fälschlicherweise in der Umwelt, öffentlichen Mülleimern oder im gelben Sack entsorgen, dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weiter tun. Damit ist auch die Gefahr von Bränden nicht gebannt. Deswegen braucht es das nationale Verbot von Einweg-E-Zigaretten, um den Schutz junger Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.

Anknüpfungspunkte für eine Verbotsregelung bietet § 4 des ElektroG zu Pflichten beim Inverkehr bringen von Elektro- und Elektronikgeräten. Hier können Vorgaben zur Produktkonzeption gemacht werden, welche das weitere Angebot von Einweg-E-Zigaretten ausschließen. Ebenso bietet § 24 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage, Anforderungen an Produkte festzulegen, wodurch Einweg-E-Zigaretten vom Markt genommen werden können. Auch ein Verbot aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes kommt in Betracht. Für das Verbot von Einweg-E-Zigaretten stehen somit unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

0107 einwegzigaretten verbot

Mitglied werden Presse top

Wir benutzen lediglich technisch notwendige Sessioncookies, die das einwandfreie Funktionieren der Internetseite gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.