Am heutigen 7. Oktober tritt das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz, kurz BattDG, in Kraft. Es ergänzt die europäische Batterieverordnung, die bereits Mitte August in Kraft getreten war. Damit ist der nationale Rahmen für das Batterierecht nun komplett. Die stiftung ear vollzieht weite Teile dieser beiden Regelwerke. Dazu gehört insbesondere das Führen des Herstellerregisters. Außerdem ist sie zuständig für die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs), welche die erweiterte Herstellerverantwortung für die bei ihnen angeschlossenen Batteriehersteller erfüllen.
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- Kategorie: Nachrichten Schrott, E-Schrott, Kfz-Recycling